Stichtag 19. Juli
Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Führerschein umtauschen
Der "Lappen" hat ausgedient: Wer in den Jahrgängen 1953 bis 1958 geboren wurde, muss seinen alten Führerschein in Papierform bis spätestens 19. Juli gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Mit dem Ablauf der Frist verliert das alte Dokument seine Gültigkeit, der neue Führerschein muss zum Stichtag bereits vorliegen. Hintergrund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sowie über ein aktuelles Bild verfügen. Bundesweit müssen in den kommenden Jahren...