Gestiegene Population
Bald dürfen "Problemwölfe" geschossen werden
- Der Wolf ist in Niedersachsen wieder heimisch geworden, doch haben sich seine Lebensbedingungen durch die dichtere Besiedlung, Straßen und intensiver genutzte Landschaft verändert
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Der Wolf ist in Deutschland seit rund 25 Jahren wieder heimisch - und breitet sich insbesondere in Niedersachsen stark aus. Seither wird kontrovers darüber diskutiert, ob der Wolf noch als geschützt anzusehen ist oder nicht und ob er aufgrund vieler Weidetierrisse nicht besser ins Jagdrecht aufgenommen werden sollte. Zumal in den Niederlanden jetzt ein Wolf sogar einen Sechsjährigen angegriffen haben soll. Die Behörden in der Region Utrecht mahnen zur Vorsicht, da das Tier immer wieder Menschen attackiere und verletze. In Deutschland gilt der Wolf laut dem aktuellen Bericht zum "Erhaltungszustand EU-weit geschützter Arten und Lebensräume" an die Europäische Kommission jetzt erstmals als "günstig" - also nicht mehr als "gefährdet". Die von Weidetierhaltern geforderte Möglichkeit, "Problemwölfe" abzuschießen, rückt damit näher.
Als "günstig" gilt der Erhaltungszustand zumindest für die "atlantische biogeografische Region", die u.a. bestimmte ökologische Bedingungen, Lebensräume und Verteilung der Arten umfasst. Dazu gehören große Bereiche Niedersachsens, Bremens, Teile von Hamburg und Schleswig-Holstein sowie der Nordwesten Nordrhein-Westfalens.
Für die "kontinental biogeografische Region", die Ost-, Mittel- und Süddeutschland umfasst, haben das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Ministerien der Länder den Erhaltungszustand des Wolfs zunächst als „unbekannt“ an die EU übermittelt, weil die bisherigen Meldegrundlagen offenbar nicht ausreichten.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) erklärte dazu u.a.: "Im nächsten Schritt stimmen wir die Änderung des Bundesjagdgesetzes ab. Ich will den Schutz der Weidetiere verbessern –auf dieses zentrale Vorhaben hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verständigt, hierzu soll auch der Herdenschutz gestärkt werden. Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf."
Niedersachsen soll in
Wolfsregulation einsteigen
Auch der landwirtschaftspolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Marco Mohrmann, sieht eine notwendige Regulation der Wolfspopulation in Niedersachsen. Er sagte u.a.: „Die Wolfsregulierung darf nicht länger warten! Niedersachsen muss nun endlich in die längst überfällige Wolfsregulation einsteigen. Die Meldung des ‚guten Erhaltungszustands‘ für die atlantische Population und damit weiten Teilen Norddeutschlands durch die Bundesregierung an die EU kann nur ein erster Schritt sein. Das jüngste EuGH-Urteil betreffend Estland ist eindeutig in der Einschätzung, dass der gute Erhaltungszustand nicht nur für Regionen, sondern für das ganze Land erklärt werden kann. Daher muss der gute Erhaltungszustand schnellstmöglich auch für die kontinentale Population und damit für ganz Deutschland gemeldet werden können." Allein Niedersachsen habe mehr Wölfe als Schweden und Norwegen zusammen. "Bei der Regulation darf es keinen Aufschub mehr geben! Und das gilt auch für ganz Deutschland.“
Hintergrund
Im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) übermitteln die Mitgliedstaaten regelmäßig an die EU-Kommission einen Bericht, in dem die Erhaltungszustände der in den Anhängen der Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen und Arten bewertet werden. Die Bewertungen beziehen sich auf die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen (atlantisch, kontinental und alpin).
Für die atlantische biogeografische Region Deutschlands wird für den Wolf erstmals ein „günstiger“ Erhaltungszustand gemeldet. Für die kontinentale Region erfolgt hilfsweise die Einstufung „unbekannt“. Eine abschließende Bewertung soll nach Überarbeitung der Bewertungsgrundlagen im Herbst 2025 vorgelegt werden. Dabei ist vorgesehen, künftig von der Möglichkeit einer auch jährlichen Aktualisierung der Bewertung – wie von der EU-Kommission eingeräumt – Gebrauch zu machen. Zudem werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe Entnahme von Problemwölfen.
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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