Rechtsanwalt über Landkreis Harburg
Welle - Ortstafeln werden einfach so versetzt
- Unterschriftenübergabe für einen verkehrssicheren Radweg an Landrat Rainer Rempe (2. v. re.) an der Windmühle Kampen im August 2022 - im Hintergrund das Ortsschild an der ursprünglichen Stelle
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Der Landkreis Harburg lässt seit rund drei Jahren Ortstafeln so versetzen, dass Infrastruktureinrichtungen - inklusive (Schul-)Bushaltestellen, Schulwege und Feuerwehrausfahrten - jetzt außerhalb der Ortschaft liegen. Da daraus höhere Geschwindigkeiten der Kfz-Halter resultieren, stellte der Landkreis zusätzlich zu den Ortstafeln 50-km/h-Schilder auf (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach). Gegen das Versetzen der Ortstafeln haben der Windmühlenverein und der Schützenverein Kampen geklagt - ihre Klagen wurden vom Verwaltungsgericht Lüneburg abgewiesen. Das WOCHENBLATT bat Rechtsanwalt Thomas Rieche, der die Vereine vor Gericht vertrat, um eine Bewertung.
Besonderheiten vor Ort
außer Acht gelassen
"In diesem Fall habe ich fest damit gerechnet, dass die Entscheidungen des Landkreises aufgehoben werden", sagt Rieche u.a. mit Blick auf die Besonderheiten der Ortssituation an der Mühle und dem Schützenplatz. "Vor allem aber wegen des Umstands, dass die Behörde zu den besonderen Umständen und der konkreten Verkehrssituation keinerlei Ermittlungen vorgenommen hatte, wie das Versetzen der Bushaltestelle mit Schulbushalt in eine Temp-100-Zone offensichtlich gezeigt hat. Da muss das Verwaltungsgericht wirklich alle Augen verschlossen haben, eine solche Entscheidung zu stützen. Auf meinen Hinweis in der mündlichen Verhandlung, dass Verwaltung und Gerichte die Pflicht hätten, Verwaltungshandeln dem Bürger, dem man schlussendlich zu dienen habe, verständlich zu machen, erklärte die Vorsitzende Richterin, wörtlich 'manche Entscheidungen könne man dem Bürger eben nicht verständlich machen'. Das halte ich für eine höchst bedenkliche Berufseinstellung, die genau den Verdruss gegenüber staatlichen Institutionen befördert, den wir gerade feststellen."
Dörflicher Fußgänger- und
Radverkehr wird gefährdet
Rieches Bewertung zum Versetzen der Ortsschilder: "Die Entscheidung zur Versetzung der Ortsschilder ist rein formalistisch begründet. Sie berücksichtigt weder die ländliche Dorfentwicklung noch hergebrachte Traditionen. Dörfer haben sich aus einzelnen Hofstellen entwickelt, die landwirtschaftliche Flächen um sich herum haben und nicht direkt aneinander gebaut sind, wie eine städtische Bebauung. Wenn man diese traditionellen Höfe jetzt alle außerorts setzt, gefährdet man den dörflichen Fußgänger- und Fahrradverkehr nur dafür, dass Autofahrer ein paar hundert Meter schneller fahren können? Und das, obwohl das von mir angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig eine andere Beurteilung ermöglicht - sogar gefordert hat, zu ermitteln, ob trotz Baulücken insgesamt eine städtische Verkehrssituation mit Fußgänger und Fahrradverkehr besteht, etwa Fußwege vorhanden sind. Dies hatte das VG Braunschweig für einen allseits genutzten Fußballplatz bejaht und wäre m. E. für die Mühle und den Schützenplatz mit seiner Schützenhalle und dem Kinderspielplatz ebenfalls zu bejahen gewesen.
Nichts davon hat zudem die Verkehrsbehörde vor ihrer Entscheidung zur Versetzung der Ortstafeln ermittelt. Schon allein deswegen wäre die Versetzung aufzuheben gewesen.
Ich halte die Gerichtsentscheidung daher für rechtlich und fachlich falsch. Es wäre zumindest zu erwarten gewesen, sich die Örtlichkeiten selbst in einem Ortstermin anzuschauen und nicht nur auf Google Earth."
"So schafft man kein Vertrauen
in staatliches Handeln"
Die Entscheidung der Klageabweisung ist aber laut Thomas Rieche unangreifbar, weil sich das Gericht auf die Tatsachenbeurteilung, also reine Paragrafen, stütze mit der Begründung: Wegen der vorhandenen unbebauten Grundstücke würde ein Autofahrer keine geschlossene Ortslage erkennen und so das Ortsschild und sein Geschwindigkeitsgebot nicht ernst nehmen und einhalten. "Besonders perfide ist die daran anschließende Argumentation, es würde eine Scheinsicherheit vermitteln, die für den örtlichen Verkehr sogar eine Gefahrerhöhung darstellen könnte", so Rieche. Sein Fazit: " Verwaltung und Justiz haben sich meines Erachtens instinktlos Obrigkeitlich verhalten und ohne jeglichen gesunden Menschenverstand und Bürgerverständnis. So schafft man kein Vertrauen in staatliches Handeln."
Antworten der Landkreis-Pressestelle auf
WOCHENBLATT-Fragen an Landrat Rainer Rempe:
WOCHENBLATT: Wieso beenden Sie nicht das unsinnige Versetzen der Ortstafeln?
Landkreis: Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, dass Ortstafeln an den Grenzen der geschlossenen Ortschaften aufgestellt werden sollen, also dort, wo auf einer der beiden Straßenseiten die zusammenhängende Bebauung beginnt oder endet. Eine Ortstafel soll nur dort aufgestellt werden, wo innerörtliche Verkehrsverhältnisse zu erwarten sind.
Zum konkreten Beispiel Kampen: Ein Versetzen der Ortstafel an einen Standort weiter außerhalb der eigentlichen Ortschaft wäre rechtswidrig – erst recht nach dem nun vorliegenden Urteil des Verwaltungsgerichts, das unsere Auffassung vollumfänglich bestätigt hat und an dieser Stelle keinerlei Ermessensspielraum sieht.
WOCHENBLATT: Hat sich Ihre Meinung bezüglich der Radweginitiative und Verkehrssicherheit geändert?
Landkreis: Der für die K66 gewünschte Radweg steht – auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit – in keinerlei sachlichem Zusammenhang zur Beschilderung, zumal in dem betreffenden Bereich, wie bereits ganz richtig geschrieben wurde, die Geschwindigkeit auf Tempo 50 begrenzt wurde, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
WOCHENBLATT: Wann und durch wen wurde diese Vorschrift zum Versetzen der Ortstafeln an die "geschlossene Bebauung" aus der Schublade geholt und umgesetzt?
Landkreis: Im Erlass (46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) des zuständigen Landesverkehrsministeriums von August 2009 heißt es ausdrücklich: „Im Rahmen von Verkehrsschauen bitte ich festzustellen, ob vorhandene Orttafeln im Sinne der neuen Verwaltungsvorschrift platziert sind oder versetzt werden müssen.“
Anmerkung der Redaktion: Von Februar bis Oktober 2009 war Dr. Philipp Rösler (FDP) Landesverkehrsminister. Das Versetzen der Ortstafeln im Landkreis Harburg erfolgte aber erst 2021/2022, als Dr. Bernd Althusmann (CDU) Verkehrsminister in Niedersachsen war.
WOCHENBLATT: Wie erklären Sie den Ehrenamtlichen (Vereinen und Bürgermeistern), dass sie nun für jede Veranstaltung eine kostenpflichtige "straßenverkehrsbehördliche Anordnung" fürs Parken beantragen müssen, obwohl die Bedeutung des Ehrenamtes in öffentlichen Veranstaltungen stets als unentbehrlich für die Gesellschaft gelobt wird?
Landkreis: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen werden für gemeinnützige Vereine grundsätzlich kostenlos ausgestellt.
Auf ein Wort: Unsinnige Verordnungen
müssen hinterfragt werden!
Der Landkreis Harburg lässt in mehreren Kommunen die Ortsschilder ohne Not versetzen. Mir ist bislang keine öffentliche Diskussion aus anderen Landreisen bekannt, in der Ortstafeln von den gewachsenen Strukturen eines Dorfes wegversetzt wurden - und deshalb Höfe, Häuser, Ausflugsziele oder Feuerwehrausfahrten plötzlich außerhalb der Ortschaft liegen.
Im Gegenteil: Ortsschilder können auch bei unterbrochener Bebauung "zum Schutz der Anwohner" eher an die Ortschaften heranversetzt werden - wie das von Rechtsanwalt Rieche angesprochene Beispiel des Landkreises Gifhorn zeigt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig folgte dort nicht der Argumentation des Kreises, dass in zwei Ortslagen der erforderliche Bebauungszusammenhang durch größere unbebaute Grundstücke unterbrochen sei. (Urteile vom 27.09.2011, Aktenzeichen 6 A 10/09 und 6 A 21/09). Es ist also eine Frage des Ermessens!
Einwände der fachkundigen
Bürgermeister ignoriert
Im Landkreis Harburg wurden die Einwände zweier ehrenamtlicher Bürgermeister - eines pensionierten Polizeibeamten und eines hauptberuflichen Feuerwehrmannes -, ignoriert. Dass der Landkreis Harburg nach Protesten zusätzliche 50-km/h-Schilder aufstellen ließ, spricht für sich.
Durch das Beharren auf dieser - von unzähligen Kreisen NICHT angewandten - Verordnung wird zudem das ehrenamtliche Engagement des Windmühlenvereins und Schützenvereins Kampen mit Füßen getreten. Die Vereine müssen jetzt für jede Veranstaltung eine "straßenverkehrsbehördliche Anordnung" fürs Parken beantragen. Wo bleiben da die viel beschworene Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes sowie der häufig geforderte Bürokratieabbau?
Von der mitunter gefährlichen Verkehrssituation für Radfahrer an der K66 vor der Windmühle Kampen hatte sich Landrat Rainer Rempe im August 2022 selbst ein Bild gemacht und Verständnis für den von Anwohnern und Bürgermeistern per Unterschriftensammlung geforderten Radweg bekundet. Damals stand das Ortsschild noch an seinem ursprünglichen Platz ... Bianca Marquardt
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Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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