Neuer Anlauf mit überarbeitetem Bebauungsplan-Entwurf
Kakenstorf will Wohnen im Wochenendhausgebiet legalisieren

In der Siedlung "Auf der Horst" werden von 82 Hauptgebäuden nur noch zehn als Wochenendhaus genutzt Foto: bim
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bim. Kakenstorf. Die in einigen Waldgebieten gebauten Wochenendhäuser auch im Landkreis Harburg wurden während des Zweiten Weltkriegs und danach häufig für die Ansiedlung von Flüchtlingen und Vertriebenen oder zur Unterbringung von der in Hamburg ausgebombten Bevölkerung genutzt und als Notbehelf zu Wohnungen ausgebaut. Viele der damals Zugezogenen blieben dort wohnen, in anderen Fällen wechselten häufiger die Eigentümer, ohne dass das Dauerwohnen hinterfragt wurde. Inzwischen versuchen einige Gemeinden, durch Änderung der Bebauungspläne das Dauerwohnen zu legalisieren. So auch die Gemeinde Kakenstorf, die dafür für das Gebiet "Auf der Horst" nun den zweiten Anlauf nimmt.
Der alte Bebauungsplan, mit dem das Gebiet als Wochenenhausgebiet festgesetzt wurde, war im Februar 1982 gültig geworden, der geänderte, mit dem es ein Wohngebiet werden sollte, im November 2015 nach einer 13-jährigen Erarbeitungsphase. Doch den hatte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Juli 2018 endgültig gekippt. Hintergrund war eine Klage zweier Anwohner, deren seit rund 30 Jahren unbebaute Grundstücke durch den 2015er Bebauungsplan in Wald umgewandelt werden sollten. Das Gericht bezeichnete die Waldumwandlung als "Sonderopfer", das bedeutet: Die beiden Kläger hätten ein Opfer zugunsten derjenigen erbringen müssen, die durch den geänderten Bebauungsplan Dauerwohnrecht erhalten.
Aufgeben war für die Gemeinde und die betroffenen Anwohner aber nach dem Urteil keine Option. Auf Antrag einer neu gegründeten Interessenvertretung von betroffenen Grundeigentümern beschloss die Gemeinde im Februar 2019 eine überarbeitete Neuaufstellung des B-Plans. "Ein Rückbau oder eine Umnutzung zurück zu einem Wochenendhaus stellt aufgrund der großen Zahl der Betroffenen eine aus Sicht der Gemeinde zu große soziale Härte dar", steht in dessen Begründung.
In der Siedlung "Auf der Horst" werden von 82 Hauptgebäuden nur noch zehn als Wochenendhaus genutzt. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen die 72 wohnbaulich genutzten Grundstücke überplant werden mit Festsetzungen über die Bebauungsgrößen und Nutzungen. Die Gebäude in dem Gebiet dürfen demnach 90 Quadratmeter groß sein, für Terrassen darf diese Fläche um 20 Quadratmeter überschritten werden. Nebengebäude sind bis zu einer Größe von insgesamt 45 Quadratmeter zulässig. Sofern Häuser größer sind, muss der Eigentümer den Rückbau veranlassen.

Neue Bebauungsplan-Version liegt aus

Die neue Version des Bebauungsplanes Auf der Horst, mit dem in Kakenstorf in den Häusern im bisherigen Wochenendgebiet "Auf der Horst" dauerhaftes Wohnen ermöglicht werden soll, liegt bis einschließlich 9. September im Gemeindebüro der Gemeinde Kakenstorf, Bachstraße 3, jeweils freitags von 18 bis 19 Uhr oder nach Terminabsprache unter Tel. 04186 - 7350 oder per E-Mail: info@kakenstorf.de zur Einsicht aus. Ebenso kann der Entwurf eingesehen werden unter www.kakenstorf.de sowie im Rathaus der Samtgemeinde Tostedt, Schützenstraße 26a, Zimmer 409, erstes Obergeschoss (Anmeldung unter Tel. 04182- 298213 oder per E-Mail an: t.wilms-splinter@tostedt.de).

In Buchholz wurde rigoros gehandelt

Auch in anderen Kommunen sind die Wochenendhausgebiete immer mal wieder Thema. Der Umgang damit ist unterschiedlich. Einige Beispiele:
Sprötze-Höllental in Buchholz: Prominentestes Beispiel eines Falles, in dem die angestrebte Legalisierung gründlich schiefgegangen ist, ist der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Stadt Buchholz und dem Berufssänger Prosper Christian Otto. Die Stadt plante, im Landschaftsschutzgebiet Sprötze-Höllental das Dauerwohnen für mehr als 200 weitgehend illegal gebaute Wohnhäuser mitten im Waldgebiet bis zu einer Hausgröße von max. 70 Quadratmetern Grundfläche zu genehmigen. Dafür wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, aufgrund dessen einige Bürger ihre Häuser zurückbauten. Otto aber, dessen 177-qm-Immobilie - zu großen Teilen schwarz gebaut - deutlich zu groß für die Festsetzungen des B-Plans war, wehrte sich über fast zehn Jahre mit diversen Klagen. Alle wurden abgeschmettert - bis auf eine, mit der er den Bebauungsplan kippte. Daraufhin ging die Stadt mit voller Härte gegen Otto vor und verfügte den Komplettabriss der Wohnimmobilie im September 2013.
"Weißer Sand" in Garstedt: Die Gemeinde Garstedt war 2004 die zweite Gemeinde im Landkreis Harburg, die auf der Grundlage des „Leitfadens für die Legalisierung von Wochenendgebieten“ der Landesregierung einen Bebauungsplan realisiert und damit im Wochenendgebiet „Weißer Sand“ Dauerwohnen ermöglichte.
Itzenbütteler Kirchfeld in Jesteburg: Auf acht Grundstücken im Bereich des acht Hektar großen Itzenbütteler Kirchfelds findet Dauerwohnen statt (Stand März 2017). 19 Personen sind mit erstem Wohnsitz gemeldet. Der Gemeinderat hatte sich 2017 mehrheitlich gegen die Aufstellung eines B-Plans ausgesprochen, mit dem für das gesamte Gebiet Dauerwohnen ermöglicht worden wäre. Neue Beschlüsse hat der Gemeinderat laut Gemeindedirektor Henning Oertzen seither nicht gefasst. Baurechtliche Maßnahmen durch den Landkreis seien bisher nicht erfolgt. Längerfristiges Ziel sei die Aufstellung eines Konzeptes für das Wochenendhausgebiet, so Kreissprecherin Katja Bendig.
Lindhorster Heide in Seevetal: Zwischen Klecken und Helmstorf sind über die Jahrzehnte eine große Anzahl von Gebäuden und Schuppen im ehemaligen Waldgebiet errichtet worden. Diese Gebäude und die ausgeübten Nutzungen haben häufig keinen oder nur eingeschränkten legalen Status. Die Gemeinde hat sich in einem mehrjährigen Prozess entschieden, für die auf der Lindhorster Gemarkung liegenden Flächen Bebauungspläne (Lindhorst 1+2, Lindhorst 5) als Wochenendhausgebiet entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan 2000 aufzustellen, um z.T. erstmals eine rechtliche Grundlage für die Beurteilung dieser Vorhaben zu erhalten. Die Bebauungspläne sind 2012 rechtskräftig geworden.
"Seit dieser Zeit sind zahlreiche Vorhaben auf der neuen Grundlage beantragt und zwischenzeitlich vom zuständigen Landkreis Harburg genehmigt worden. Die Parameter gehen von einer möglichen Grundfläche von 70 Quadratmetern für das Wochenendhaus sowie von Nebengebäuden bis 30 Quadratmeter Grundfläche aus. Einzelfallprüfungen finden nach wie vor bei entsprechender Antragstellung statt", erläutert Fred Patzwaldt von der Seevetaler Bauabteilung.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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