Porto, IBAN, Schockfotos: Diese Änderungen kommen in 2016 auf die Verbraucher zu

Kommt 2016 das Gesetz zur Plastiktüten-Gebühr? Der Verbrauch der umweltschädlichen Tragetaschen soll eingedämmt werden | Foto: jd
  • Kommt 2016 das Gesetz zur Plastiktüten-Gebühr? Der Verbrauch der umweltschädlichen Tragetaschen soll eingedämmt werden
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JOBS und KARRIERE

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(kb/thl). Nicht nur der Jahreswechsel steht vor der Tür, sondern auch einige Neuerungen bei Gesetzen und anderen Regelungen. Das WOCHENBLATT gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen:
• IBAN: Kontonummer und Bankleitzahl haben bald endgültig ausgedient. Ab 1. Februar müssen auch Privatpersonen bei Bankgeschäften die IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Bei Überweisungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums muss zudem der BIC angegeben werden.
• Girokonto: Zum 1. Juni 2016 tritt das sogenannte Zahlungskontengesetz in Kraft, durch das jeder Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto bei der Bank seiner Wahl bekommt.
• Porto: Ab 1. Januar steigt das Porto für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent. Bei Postkarten, Groß- und Kompaktbriefen bleibt alles wie gehabt.
• Kindergeld: Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Kind erhöht. Zudem verlangt die Familienkasse künftig die Vorlage der Steuer-Identifikationsnummern der Eltern und des Kindes um Doppelzahlungen zu vermeiden. Aber Achtung: Es werden bei fehlender Nummer nicht sofort Zahlungen eingestellt. In diesem Fall wird die Familienkasse die Eltern zunächst einmal im Laufe des Jahres kontaktieren.
• Pflegegesetz: Zum Jahreswechsel tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, mit dem sich die Beratung von Pflegebedürftigen verbessern soll. Außerdem soll die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen optimiert werden. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll zudem die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden.
• Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8.652 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern liegt der Betrag bei 17.304 Euro.
• Lohnsteuer: Bisher mussten Steuerpflichtige Freibeträge jedes Jahr neu beantragen, ab 2016 gelten Freibeträge zwei Jahre lang. Änderungen müssen dem Finanzamt jedoch umgehend mitgeteilt werden.
• Plastiktüten: Die EU hat festgelegt, dass der Verbrauch von Plastiktüten gesenkt werden soll. Gegen eine freiwillige Selbstverpflichtung, dass Plastiktüten ab April mindestens 20 Cent pro Stück kosten, gibt es innerhalb des Einzelhandelsverbandes erhebliche Widerstände. Ein Gesetz könnte die Plastiktüten-Frage klären.
• Roaming: Ab 30. April werden erneut die Roaming-Gebühren gesenkt. Die Netzbetreiber dürfen dann innerhalb der EU noch maximal 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro MB auf den Inlandspreis aufschlagen.
• BAföG: Ab Herbst erhalten die Empfänger der Ausbildungsförderungsbeihilfe sieben Prozent mehr Geld. Der Maximalbetrag steigt dadurch von 670 auf 735 Euro.
• Rente: Voraussichtlich zum 1. Juli sollen die Renten angehoben werden. Die Bundesregierung erwartet ein Plus zwischen vier und fünf Prozent.
Und noch eine viel diskutierte Neuerung tritt 2016 in Kraft: Ab dem 20. Mai werden Schockbilder auf Zigarettenschachteln - von Krebs befallene Lungen, gammelige Zähne, Raucherbeine - auch in Deutschland Pflicht. Mindestens zwei Drittel der Verpackung muss von der abschreckenden Optik bedeckt sein. Ob das Raucher tatsächlich vom Zigarettenkonsum abhalten wird, wird sich zeigen.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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