Mega-Resonanz auf Beitragsverweigerer

Zahlreiche Reaktionen hat der Artikel über Gebührenverweigerer Frank Braun auf Facebook hervorgerufen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Von Beleidigung bis Respektsbekundung: So reagierten WOCHENBLATT-Leser

ab. Buxtehude/Sauensiek. Die einen zollen ihm Respekt, die anderen finden es schlichtweg dreist: Der Artikel über Frank Braun aus Sauensiek, der sich weigert, Rundfunkgebühren zu bezahlen, und jetzt sogar eine Gefängnisstrafe riskiert, hat auf Facebook Tausende Leser erreicht. Hier ein Auszug der zahlreichen Beiträge und kontroversen Diskussionen auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/KreiszeitungWochenblatt:

Nico Wesser schreibt: "Vielleicht einfach mal für das zahlen, was wir alle gemeinsam nutzen? Sorry, aber wer das nicht begreift, sollte wirklich dringend mal ein bisschen mehr Phoenix und ein bisschen weniger RTL2 gucken." Später ergänzt er: "Ich muss sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk produziert ganz ausgezeichnete Dokumentationen. Vergleicht man die mit ähnlichen Produkten aus dem privaten Sektor, erkennt man den Unterschied. Die Nachrichten-Magazine sind ganz gut und die Kabarettsendungen ebenso. Und der DLF erst. Könnte es alles ein bisschen besser sein? Aber natürlich! Und doch kommt sonst keiner an diese Qualität heran." 

Dazu meint Fabo Tostedt: "Für Tausende Wiederholungen und irgendwelche Hartz 4 Serien zahlen?? Nein danke... niemals." Hier sei endlich jemand, der "GEZ-Willkür den Kampf an sagt. Respekt und viel Erfolg!!!!"

Gerrit Krueger verteidigt die Abgabe der Rundfunkbeiträge: "Ich zahle gerne GEZ", schreibt er. Gerrit Krueger hält die GEZ für "eine sinnvolle Abgabe, die einen Solidaritätsgedanken beinhaltet". Man müsse nur fünf Minuten Privatfernsehen sehen, um zu erkennen, wie der Qualitätsunterschied sei. "Die Nachrichten haben einen guten Standard und informieren gut."

"Wenn jeder seine eigenen Gesetze machen darf, habe ich auch noch einige Wünsche", merkt Lothar Hillmann an. "Ich habe seit über zwölf Jahren keinen Fernseher und bin auch nicht auf den Seiten von ZDF oder ARD. Ich muss trotzdem zahlen, weil ich ja einen Rechner habe und darüber gucken könnte", schreibt Holger van der Haag. Er könne keinen Solidaritätsgedanken hinter dem Rundfunkbeitrag entdecken, "da es ja quasi eine Zwangsabgabe ist."

Catrin Sell meint: "Und ich will dann aus innerer Überzeugung keine Steuern mehr zahlen."
Alexander Klein kommentiert, man müsse sich an Gesetze halten und gerade in Deutschland lebe man von gegenseitiger Solidarität. "Man stelle sich vor, die vielen 10.000 Mitglieder in Vereinen oder bei der Feuerwehr würden so denken. Ich hab ja kein Feuer gemacht, soll sich doch jemand anderes darum kümmern. Geht gar nicht."

"Die Öffentlich-Rechtlichen lassen Menschen nicht verhaften"
Nicht nur Leser haben auf den WOCHENBLATT-Artikel in der vergangenen Ausgabe zu der Rundfunkbeitragsverweigerung von Frank Braun reagiert - auch Christian Greuel, Sprecher des Beitragsservice, hat sich zu Wort gemeldet. "Die ARD möchte ihre Nutzer durch ihre Programmleistung überzeugen und nicht mit Maßnahmen wie Vollstreckungsverfahren zur Beitragszahlung zwingen", sagt er. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit müsse die Beitragspflicht jedoch durchgesetzt werden. Grundsätzlich gelte: "Weder ARD noch ZDF, Deutschlandradio oder der Beitragsservice lassen Menschen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaften."

Es könne zu einer Inhaftierung kommen, wenn sich ein Schulder gegenüber einer Vollstreckungsbehörde weigere, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. "Vollstrecker ist nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt, sondern die zuständige Vollstreckungsbehörde."

Auch bei anderen öffentlichen Abgaben kann am Ende eine Vollstreckung die Erzwingungshaft stehen, etwa bei nicht bezahlten Müllgebühren, nicht bezahlter Strafzettel und Steuerschulden.

Christian Greuel: "Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern, ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren und zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen. Es ist immer möglich, eine Ratenzahlung oder Stundung des ausstehenden Beitrags mit dem Beitragsservice zu vereinbaren. Erfahren die Rundfunkanstalten von einer Inhaftierung, prüfen sie den Einzelfall und stimmen sich mit den zuständigen Vollstreckungsbehörden ab."

Redakteur:

Alexandra Bisping

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