Lockerungen bei Corona-Beschränkungen
Viele Läden dürfen wieder öffnen

In bis zu 800 Quadratmeter großen Modeläden darf ab dem kommenden Montag wieder eingekauft werden Foto: hedgehog94/Fotolia
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(ts). Ein Hauch Normalität im Alltag kehrt zurück: Bund und Länder haben sich am vergangenen Mittwoch auf erste Lockerungen der Beschränkungen während der Coronavirus-Pandemie geeinigt. Die Umsetzung in Details ist Sache der einzelnen Bundesländer. Viele Geschäfte dürfen ab Montag, 20. April, wieder öffnen. Kontaktbeschränkungen aber gelten vorerst weiter bis zum 4. Mai.
Wann dürfen Geschäfte wieder öffnen?
Ab Montag, 20. April, dürfen Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder aufmachen. Öffnen können auch wieder die Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen - egal wie groß ihre Verkaufsstätten sind. Bibliotheken dürfen wieder öffnen.
Die Frage, ob große Händler wie zum Beispiel Möbelmärkte oder Unterhaltungselektronikfachmärkte unter der Bedingung öffnen dürfen, dass sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken und einige Abteilungen für den Publikumsverkehr absperren, hat das Land Niedersachsen bis Redaktionsschluss noch nicht abschließend geklärt. Der Handelsverband Niedersachsen-Bremen (HNB) geht davon aus, dass große Märkte bei Reduzierung ihrer Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ab kommenden Montag öffnen dürfen. "Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat das nach der Videoschaltung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz so erklärt", sagte HNB-Hauptgeschäftsführer Mark Alexander Krack dem WOCHENBLATT.
Voraussetzung für alle Geschäftsöffnungen ist, dass die Händler strenge Hygienemaßnahmen einhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass nicht zu viele Menschen einen Laden betreten und sich keine langen Warteschlangen bilden dürfen.
Friseure und Dienstleister, bei denen der enge Kontakt zum Menschen Voraussetzung ist, zum Beispiel Kosmetik- und Nagelstudios, sollen frühestens ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie ein Hygieneschutzkonzept aufstellen. Im Gespräch ist zum Beispiel, dass Friseure und ihre Kunden Schutzmasken tragen.

Brandbrief an Ministerpräsident Weil

Wann ist mehr Kontakt erlaubt?
Das wird frühestens ab dem 4. Mai sein. Bis zum 3. Mai gilt weiterhin das Gebot, einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Und man darf sich höchstens mit einer weiteren Person draußen aufhalten oder aber mit den Menschen, mit denen man in einem Haushalt lebt. Besuche von Verwandten sollen unterbleiben. Auch private Reisen und überregionale touristische Ausflüge bleiben vorerst verboten. Spielplätze bleiben geschlossen.
Was ist mit Fußballspielen und Konzerten?
Geschlossen bleiben: Sportplätze, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Zoos, Theater, Kinos, Spielhallen, Musik- und Volkshochschulen, Bars, Kneipen und Diskotheken. Restaurants dürfen weiterhin Speisen nur für den Verzehr zu Hause verkaufen. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August untersagt.
Wann öffnen die Schulen und Kitas?
In Niedersachsen soll laut Medienberichten die schrittweise Öffnung der Schulen am 27. April mit den Abschlussklassen beginnen. Als Erste werden damit die Abiturienten und Schüler, die ihren Haupt- oder Realschulabschluss machen, zur Schule gehen. Ab dem 4. Mai sollen schrittweise einzelne Klassenstufen folgen. Ab dann werden wohl die Jungen und Mädchen der Abschlussklassen an den Grundschulen in die Klassenzimmer zurückkehren.
Wann die Kindertagesstätten wieder öffnen dürfen, wollen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten frühestens in zwei Wochen beraten. Vorgesehen ist, deutlich mehr Kinder in die Notfallbetreuung aufzunehmen. Zum Beispiel sollen Eltern, die im Einzelhandel oder in der Nahrungsmittelproduktion arbeiten, Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können.
Was ist mit Bibliotheken?
Sie sind von der generellen Schließung ausgenommen.
Was ist mit Besuchen in Pflegeheimen?
Der Besuch in Heimen für ältere Menschen, Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen bleibt wie bislang mit den bisherigen Ausnahmen (Besuch von palliativmedizinisch versorgten Personen, Betreten zu Zwecken der Heilung und Pflege) verboten. Allerdings kann die zuständige Behörde Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn die Leitung der Einrichtung auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes nachweist, dass ein geschützter Kontakt zwischen Bewohnern und Besuchern sichergestellt ist.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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