CDU-Politikerin kritisiert das Land
Lühe-Flut: Endlich kommt der Gutachter

An einigen Häusern entstanden infolge der Lühe-Flut Schäden in fünfstelliger Höhe. Ein vom Land beauftragter prüft nun die Ansprüche. | Foto: Adobe Stock/senadesign
  • An einigen Häusern entstanden infolge der Lühe-Flut Schäden in fünfstelliger Höhe. Ein vom Land beauftragter prüft nun die Ansprüche.
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Endlich kommt Bewegung in das Thema Lühe-Flut: Mehr als acht Monate nach dem Hochwasser-Debakel nimmt ein Gutachter im Auftrag des Landes die Schäden in Augenschein. Der Gutachter ist seit Montag tätig, wie ein Sprecher des zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) dem WOCHENBLATT bestätigte.

Weil die Fluttore des Lühe-Sperrwerks nicht geschlossen wurden, standen im Mai 2022 entlang der unteren Lühe Keller und Teile von Gebäuden unter Wasser. Nach vorläufigen Schätzungen ist von einer Gesamt-Schadenssumme von mehr als einer Million auszugehen. Ob und wann die Betroffenen Schadensersatz erhalten, bleibt indes weiter offen. Zwischenzeitlich hat sich die CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter bemüht, mehr Licht in die Vorgänge rund um die Lühe-Flut zu bringen. Sie richtete eine Anfrage an die rot-grüne Landesregierung. Deren Antwort liegt jetzt vor.

Ein Hauptanliegen Butters war die Klärung der Haftungsfrage. Sie bezog sich in ihrer Anfrage auf Aussagen von Olaf Lies (SPD). Der jetzige Wirtschaftsminister war damals in seiner Funktion als Umweltminister für den Küstenschutz zuständig. Er hatte erklärt, "die Betroffenen mit den entstandenen Schäden nicht alleinzulassen". Wie sich im Laufe der Monate herausstellte, hatte diese Aussage wenig Wert. Denn der für den Sperrwerksbetrieb verantwortliche NLWKN hat sich inzwischen auf den Standpunkt versteift, nicht haften zu müssen, da es sich um einen "technischen Fehler" im Meldesystem handele.

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Diese Position nimmt auch die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Butter-Anfrage ein. "Dieses technische Versagen im Meldesystem war weder vom NLWKN verursacht, noch bestanden zu dem Zeitpunkt für den NLWKN irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass das Meldesystem nicht zuverlässig arbeitet. Die verspätete Sperrwerksschließung ist deshalb nicht vom NLWKN und vom Land Niedersachsen zu verantworten." Folglich gebe es keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz, bekräftigt das Land jetzt noch einmal die Haltung des NLWKN. Schäden können folglich nur auf freiwilliger Basis - im Rahmen einer sogenannten Billigkeitsleistung - erstattet werden.

Die Lühe-Flut und die Schuldfrage

Um die Schadenshöhen zu ermitteln, geht jetzt der Gutachter von Haus zu Haus. "Ursprünglich haben 45 betroffene Haushalte Gebäudeschäden gemeldet", berichtet NLWKN-Sprecher Fabian Buß auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Bei einigen habe sich jedoch im Nachhinein herausgestellt, dass doch kein Gebäudeschaden entstanden sei. Eine Begutachtung könne somit entfallen. "Nach aktuellen Stand werden 34 Haushalte begutachtet", so Buß. Geld für die Geschädigten wird es aber erst geben, wenn entsprechende Mittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bereitgestellt werden. Darüber muss der Landtag beschließen. Das könnte im Mai der Fall sein. Buß sagt jedenfalls zu: "Nach der Bereitstellung der Mittel durch einen Haushaltsbeschluss des Landtages können und sollen die Schäden zeitnah reguliert werden."

Butter ist mit den Antworten aus Hannover nicht zufrieden. So ist es für sie ein "Unding", dass das Land die Betroffenen so lange warten lässt und das Vergabeverfahren für die Beauftragung eines Gutachters erst so spät auf den Weg gebracht hat. Sie kritisiert, dass der NLWKN jegliche Verantwortung zurückweise. Die damaligen Aussagen von Minister Lies, schnell eine Lösung für die Betroffenen zu finden, bezeichnet Butter als  "Schall und Rauch".

Lühe-Flut: Freiwillige Entschädigungen nicht vor Sommer 2023
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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