Heidenauer Straße in Tostedt
Ruinen rotten vor sich hin
- Der "unvollendete Wohnkomplex" an der Heidenauer Straße rottet seit acht Jahren vor sich hin
- Foto: bim
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"52 moderne und zum Teil barrierefreie Eigentumswohnungen" sollten auf den Grundstücken an der Heidenauer Straße 13 und 15 entstehen und im Jahr 2019 bezugsfertig sein. Das Vorhaben, das im Frühjahr 2018 in einer bestens besuchten Informationsveranstaltung vorgestellt wurde, erregt seither viel Aufmerksamkeit. Allerdings im negativen Sinn. Denn seit mehr als sieben (!) Jahren "zieren" zwei zunehmend verfallende Bauruinen den Tostedter Ortseingang.
Die Gemeinde Tostedt hat im Grunde keine Handhabe, den Eigentümer zum Handeln zu zwingen. Zuständig ist der Landkreis Harburg als Bauaufsichtsbehörde. Ein Kreissprecher teilte auf WOCHENBLATT-Anfrage Ende 2024 mit: "Theoretisch könnte ein Verfahren wegen Verunstaltung nach Paragraf 3 Absatz 3 der Niedersächsischen Bauordnung eingeleitet werden. Unserer Rechtsauffassung nach ist es aber sehr unwahrscheinlich, dadurch einen Abriss durchsetzen zu können. Denn dafür müsste Gefahr im Verzug sein, etwa weil ein Gebäude einsturzgefährdet ist."
Der Paragraf 3, 3 Abs.3, der NBauO besagt: "Bauliche Anlagen dürfen nicht verunstaltet wirken und dürfen auch das Gesamtbild ihrer Umgebung nicht verunstalten." Aber genau das tun die Bauruinen. "Die zwei Bauruinen haben sich zu einem riesigen Ärgernis für die Bevölkerung entwickelt", schimpft Anwohner Ernst Riebandt.
Er hat jahrzehntelang im Grundbuchamt des Amtsgerichts Tostedt gearbeitet, kennt sich mit Paragrafen aus und engagiert sich seit Längerem um eine Entfernung der schäbigen Bauruinen. Nach dem WOCHENBLATT-Artikel vom Dezember 2024 hatte er deren Abriss auf Kosten des Eigentümers beim Landkreis beantragt, weil diese das Ortsbild verunstalten. Aber es passierte nichts. Der Landkreis bezeichnete die verrottenden Betonklötze in seiner Antwort als "unvollendeten Wohnkomplex ...". Damals hieß es weiter: Der bestehende Rohbau entspreche "den geltenden rechtlichen Vorgaben und insbesondere der erstellten Baugenehmigung".
Eine Baugenehmigung in Niedersachsen gilt drei Jahre, kann aber auf Antrag um jeweils maximal drei Jahre verlängert werden.
Auf Riebandts Anfrage im März an den Tostedter Gemeinderat erhielt er vom Bauamtsleiter u.a. die Antwort, dass beim Vorgehen gegen verwahrloste Gebäude, der sogenannten „Schrottimmobilien“, hohe rechtliche Hürden vorlägen. Die im Baugesetzbuch bestehenden Möglichkeiten für Gemeinden lägen in dem Fall nicht vor. Der Landkreis solle aber alle bauordnungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Hier gebe es Handlungsansätze. Ein Gespräch sei vom Landkreis bereits Ende 2025 angekündigt worden.
Ernst Riebandt aber ließ nicht locker. Erneut richtete er im März dieses Jahres ein Schreiben an die Bauabteilung des Landkreises sowie im Juni an den Landrat mit Hinweisen auf Möglichkeiten, die Bauruinen zu beseitigen. Auf beide Schreiben habe er bislang keine Reaktion erhalten.
Im vergangenen Jahr war für die beiden Grundstücke zwischenzeitlich ein Versteigerungsverfahren beim Amtsgericht Tostedt anhängig. Wie Tostedts Gemeindedirektor Dr. Peter Dörsam auf WOCHENBLATT-Anfrage mitteilte, habe eine Zwangsversteigerung durch den Eigentümer abgewendet werden können, da er eine finanzielle Forderung beglichen habe. Eine Summe wollte er nicht nennen. Gerüchten zufolge soll es sich um die Zahlung von Grundsteuern gehandelt haben. Daher habe die Gemeinde erneut keine Handhabe. "Wir hätten uns aber mehr gefreut, wenn es auf den Grundstücken Bewegung gegeben hätte durch Abriss, Teilabriss oder Weiterbau. Der Zustand der Immobilien und die Absicherung der Grundstücke sind nicht hinnehmbar", so Dörsam. Dieses "Projekt" habe die Verwaltung gelehrt, dass man auf schöne Worte von Investoren nicht zählen könne, denn Kontakt zu dem Immobilienentwickler und Zusagen, dass es beim Bau weitergeht, habe es zwischenzeitlich gegeben.
Zuletzt hatte der Landkreis dem Eigentümer eine Frist gesetzt. "Der Eigentümer sollte sich erklären", so Kreisssprecher Andres Wulfes zu der Frage, ob die Ruinen ganz oder teilweise abgerissen werden oder der "unvollendete Wohnkomplex" noch vollendet wird.
Doch der Eigentümer ließ die Frist ohne Antwort verstreichen. Ein intakter Bauzaun zur Absicherung der Baustelle ist weiterhin Pflicht. Einsturgefahr bestehe aktuell nicht. Eine Möglichkeit wäre nun, durch den Landkreis eine sogenannte Ersatzvornahme anzuordnen - ein Abriss, dessen Kosten dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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