Tauchunglück im Hemmoorer Kreidesee
Tod einer Taucherin: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Stade
Die Todesursache der 30-jährigen Frau aus Hessen, die bei einem Tauchunfall im Kreidesee von Hemmoor ums Leben kam (das WOCHENBLATT berichtete hier), steht fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Stade eine Obduktion angeordnet. Die Gerichtsmediziner legten jetzt das Ergebnis vor. Demnach starb die verunglückte Taucherin, weil sie beim sogenannten Notaufstieg zu schnell nach oben an die Wasseroberfläche gekommen war. Damit steht der Tod der Frau vor einer Woche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tauchgang. Gegen den Tauchlehrer und einen Begleiter der Hessin hat die Staatsanwaltschaft Stade nun Ermittlungen aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Das Verfahren richtet sich gegen Tauchlehrer, der mit der Frau aufgestiegen ist, sowie gegen ihren Begleiter, den sogenannten "Tauchbuddy". Dabei soll es sich dem Vernehmen nach um den Lebensgefährten der Verunglückten handeln. Die Hessin und ihr Lebensgefährte gehörten einer fünfköpfigen Gruppe an, die an einem Tauchkurs im Kreidesee teilgenommen hatte.
Bei einer Tieftauchübung in 35 Metern Tiefe kam es bei der Frau zu Komplikationen. Aus Polizeikreisen heißt es, dass sie über Atemprobleme geklagt habe. Gemeinsam mit dem Tauchlehrer tauchte die Frau auf zehn Meter Tiefe auf. Die Probleme hielten an. Es erfolgte der Notaufstieg. Dann verlor die 30-Jährige das Bewusstsein. Wiederbelebungsversuche am Seeufer hatten keinen Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft will außerdem die Tauchausrüstungen untersuchen lassen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet noch nicht, dass Tauchlehrer und Begleiter ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt lediglich die gesamten Umstände und ob jemand für den Tod der Taucherin zur (Mit-) Verantwortung gezogen werden kann. Das Ergebnis der Ermittlungen ist daher noch völlig offen.
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