Ratsbeschluss
Gemeinde Salzhausen fördert Pflege von privatem Baumbestand

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Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Gemeinde Salzhausen künftig die Pflege von privaten Baumbeständen. Das hat jetzt der Gemeinderat beschlossen. Förderwürdig sind demnach maximal fünf Bäume pro Jahr, die sich auf privaten Grundstücken im Gemeindegebiet befinden.

Maßnahmen für Laubbaumarten werden gefördert

Gefördert werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für Laubbaumarten mit einem Stammumfang von 150 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe. Keine Zuwendungen erhält man hingegen für Pflegemaßnahmen an Kopf-, Obst- und Nadelbäumen. Auch werden Eigenleistungen nicht berücksichtigt.

Wer eine Zuwendung beantragen möchte, schreibt eine E-Mail an bauen@rathaussalzhausen.de. Nach einer ersten Vorprüfung auf Förderfähigkeit nimmt die Gemeindeverwaltung direkt Kontakt mit dem Antragssteller auf, um das Ergebnis mitzuteilen. Sofern das Vorhaben förderfähig ist, werden dann das weitere Antragsverfahren und die einzureichenden Unterlagen abgestimmt. Die Verwaltung prüft nach Eingang den Antrag nach Art und Umfang der angemeldeten Maßnahme. Entspricht das Vorhaben den Regelungen der Richtlinie, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, in dem die Maßnahme, die maximale Höhe der Förderung und der Durchführungszeitraum festgesetzt werden. 

Förderfähigkeit wird genau geprüft

Anträge können jeweils vom 1. Januar bis 31. Mai eines Jahres eingereicht werden. Ihre Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Über die Bewilligung wird im Einzelfall und nach Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel entschieden. Die Richtlinie mit Angabe aller Zuwendungsvoraussetzungen ist unter www.salzhausen.de/foerderrichtlinien zu finden.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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