Samtgemeinde Salzhausen
Bei Straßenreinigung besteht Mitwirkungspflicht

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Im Herbst fällt wieder verstärkt Laub auf Straßen und Gehwege. Dabei wird das Herbstlaub zunehmend zum Hindernis für das abfließende Regenwasser und eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger. Die Bauhofmitarbeiter der Samtgemeinde Salzhausen haben derzeit besonders ein Auge auf die Siele, Gullis und Abläufe, um für den gefahrlosen Verkehr auf öffentlichen Flächen zu sorgen. In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Ordnung und Soziales der Samtgemeinde erneut auf die Mitwirkungspflicht der Grundstückseigentümer bei der Straßenreinigung hin.

Öffentlicher Verkehrsraum muss für jedermann nutzbar bleiben

Die Straßenreinigungspflicht beinhaltet, dass Pflanzen und Bewuchs so zu beschneiden sind, dass der Verkehrsraum für jedermann nutzbar bleibt. Zudem sind Gehwege, Rinnsteine und Straßen bis zur Straßenmitte von Verschmutzungen freizuhalten. Im Herbst gilt das vor allem für Laub, im Winter für Eis und Schnee. Verkehrsgefährdender grober Schmutz wie Hunde- und Pferdekot, Erdkrusten und Bauabfälle sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen.

Um künftigen Regenwasserschäden vorzubeugen, bittet die Samtgemeinde um Mithilfe: Neben den Maßnahmen, die von der Kommune getroffen werden, ist darauf zu achten, dass das Oberflächenwasser grundsätzlich komplett auf den Grundstücken versickert ist und nicht auf öffentliche Verkehrsflächen gelangt. Private Entwässerungsanlagen, wie etwa Entwässerungsrinnen, sind daher auf dem eigenen Grundstück sauber zu halten, und es darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen gelangen. Die Einrichtungen zur Straßenentwässerung sind lediglich für die öffentlichen Flächen ausgelegt.

Auch Grünstreifen unterliegen der Reinigungspflicht

Nach der Straßenreinigungsordnung unterliegen auch Grünstreifen der Reinigungspflicht. Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigen Unrat, Gras und Wildkraut, damit die Regeneinläufe permanent frei sind, um das anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnehmen zu können. Zur Reinigung verpflichtet sind die Besitzer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke.

Da nicht jeder Grundeigentümer immer vor Ort sein kann, empfiehlt die Samtgemeinde, mit Mietern, Nutzern und Nachbarn bezüglich einer Unterstützung zu sprechen. Eine Kooperation lohnt sich, denn bislang bleibt allen Bürgern der Samtgemeinde Salzhausen eine Straßenreinigungsgebühr erspart.

Die Straßenreinigungssatzung sowie die -verordnung sind unter www.salzhausen.de/satzungen einzusehen. Flyer zur Mitwirkungspflicht liegen im Salzhäuser Rathaus aus.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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