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Bestattungswünsche sind verbindlich
(aeternitas). Jeder kann zu Lebzeiten vorsorgen und seine Bestattungswünsche verbindlich festlegen. Bei der Frage, wo und wie jemand bestattet wird, ist dieser Wille entscheidend. Auf eine Einschränkung weist Rechtsanwalt Torsten Schmitt von der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. aus Königswinter allerdings hin: "Nur wenn ein Totensorgeberechtigter vorhanden und willens ist, die Wünsche durchzusetzen, werden diese auch sicher befolgt." Zu berücksichtigen seien dabei nur rechtlich zulässige...