Wenn der Gutschein verfällt: Laut Gesetz besteht Recht auf Erstattung / Redakteur recherchierte in eigener Sache
(jd). Bügeleisen, Eierkocher und Staubsauger haben eines gemeinsam: Sie sind äußerst nützliche Dinge, aber zu Weihnachten nicht unbedingt das passende Geschenk. Wem es an Ideen für den Gabentisch mangelt, greift zu Gutscheinen. Die sind schnell besorgt. Doch aufgepasst: Gutscheine haben oft eine befristete Gültigkeitsdauer. Aber selbst nach Ablauf der Einlösefrist ist ein Gutschein nicht gleich Altpapier. WOCHENBLATT-Redakteur Jörg Dammann hat sich schlau gemacht - weil er selbst auf einem...