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Pressemitteilung von Haus & Grund Buxtehude e.V.
Wohnungshitze ist kein Mangel
Sommerhitze in der Mietwohnung ist kein Wohnungsmangel. Darauf weist Haus & Grund Buxtehude unter Bezug auf ein Urteil des OLG Brandenburg vom 12. September 2012 (Az.: 3 U 100/09) hin). Dies gilt selbst bei einer Dachgeschosswohnung (AG Leipzig, Urteil vom 06.09.2004 - 164 C 6049/04; AG Hamburg, Urteil vom 10.05.2006 - 46 C 108/04), ergänzt der 1. Vorsitzende, André Grote. Hintergrund: Nur bei einem Wohnungsmangel kann ein Mieter die Miete mindern. Ob im Immobilienbestand ein solcher Mangel...