Stallpflicht für Geflügel ab 50 Tieren bleibt
Auch Geflügelpest-Überwachungszone in Wistedt wird aufgehoben
Die Geflügelpest im Landkreis Harburg scheint weiter erfolgreich eingedämmt, die strengen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen des Kreisveterinäramts zeigen Wirkung: Nun kann auch die nach Ausbrüchen der Tierseuche in einem größeren Geflügelbetrieb in Wistedt verhängte Überwachungszone (das WOCHENBLATT berichtete) am Sonntag, 28. Dezember, aufgehoben werden. Weiter in Kraft bleibt die im gesamten Landkreis geltende Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren.
Möglich macht die Aufhebung der Wistedter Überwachungszone die erfolgreiche Eindämmung der Ausbrüche. Der Geflügelbetrieb war sofort nach Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts vollständig gesperrt worden. Nach offizieller Bestätigung des Ausbruchs durch das Friedrich-Löffler-Institut setzte das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen um. Mehrere Geflügelherden mit insgesamt rund 23.600 Enten und rund 16.850 Gänsen mussten tierschutzgerecht getötet werden. Die Grobreinigung und Desinfektion des Betriebs inklusive der betroffenen Ställe und Weiden ist mittlerweile abgeschlossen. Angeordnet wurden zudem eine Schutzzone (Drei-Kilometer-Radius um den Betrieb) und die nun ebenfalls aufgehobene Überwachungszone (Zehn-Kilometer-Radius) um die Geflügelhaltung mit strengen Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollierten sämtliche Geflügelhaltungen in der Schutzzone engmaschig, in der Überwachungszone stichprobenartig.
Weiter in Kraft bleibt die im gesamten Landkreis Harburg gültige Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung mit einer geschlossenen, überstehenden und nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern gehalten werden. So wird verhindert, dass Haus- mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jeder Geflügelhalter dem Veterinäramt zudem seine Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
Die vollständigen Regeln, die kreisweit gelten, finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Wichtig ist außerdem, dass Geflügelhalter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden
(Tel. 04171 – 693466, E-Mail tiergesundheit@lkharburg.de).
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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