Bekämpfungsmaßnahmen zeigen Wirkung
Geflügelpest-Überwachungszone Todtglüsingen wird aufgehoben

Die Geflügelpest im Landkreis Harburg scheint weiter erfolgreich eingedämmt, die strengen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen des Kreisveterinäramtes zeigen Wirkung: Am Donnerstag, 18. Dezember, kann die Überwachungszone aufgehoben werden, die nach Ausbruch der Geflügelpest in einer kleineren Gänsehaltung in Todtglüsingen verhängt worden war. Gleichzeitig tritt auch die nach Ausbrüchen in einem größeren Geflügelbetrieb in Wistedt verhängte Schutzzone (Drei-Kilometer-Radius um den Betrieb) ab Freitag, 19. Dezember, außer Kraft. Die Überwachungszone Wistedt (Zehn-Kilometer-Radius) mit den dort geltenden Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel bleibt bis auf Weiteres bestehen. Für die Betriebe, die bisher in der Wistedter Schutzzone lagen, gelten dann die Regeln der Überwachungszone. Das teilt der Landkreis mit.

Möglich ist die Lockerung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Todtglüsingen bzw. Wistedt durch die erfolgreiche Eindämmung der Ausbrüche. Die Tierhaltungen waren sofort nach dem Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts vollständig gesperrt worden. Nach offizieller Bestätigung des Ausbruchs durch das Friedrich-Löffler-Institut setzte das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen um. Dazu gehörte das tierschutzgerechte Töten sämtlicher 80 Tiere in Todtglüsingen bzw. mehrerer Herden in Wistedt mit insgesamt rund 23.600 Enten und etwa 16.850 Gänsen.

Die Grobreinigung und Desinfektion beider Ausbruchsbetriebe inklusive der betroffenen Weiden sind mittlerweile abgeschlossen. Angeordnet waren außerdem die Schutz- und Überwachungszonen um die Geflügelhaltungen mit strengen Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollierten sämtliche Geflügelhaltungen in den Schutzzonen engmaschig, in den Überwachungszonen stichprobenartig. Bis auf Weiteres in Kraft bleiben die Überwachungszone mit strengen Seuchenschutzmaßnahmen um den Ausbruchsbetrieb in Wistedt sowie zusätzlich im gesamten Landkreis Harburg die Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren.

Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung mit einer geschlossenen, überstehenden und nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern gehalten werden. So wird verhindert, dass Haus- mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.

Die vollständigen Regeln, die innerhalb der weiter bestehenden Überwachungszone sowie kreisweit gelten, finden sich wie auch eine Karte der Zone unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Wichtig ist außerdem, dass Geflügelhalter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden (Tel. 04171 – 693466, E- Mail tiergesundheit@lkharburg.de). Dort werden auch Fragen zu Geflügelpest und Schutzmaßnahmen beantwortet.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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