Keine Angst vorm Ehrenamt
Als Wahlhelfer Beitrag zur Demokratie leisten

Wird für die Wahlhelfer auch eine Online-Schulung anbieten: Wahlleiter Michael Burmester  | Foto: bim
  • Wird für die Wahlhelfer auch eine Online-Schulung anbieten: Wahlleiter Michael Burmester
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JOBS und KARRIERE

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bim. Tostedt. Wenn am Sonntag, 12. September, von 8 bis 18 Uhr rund 22.500 Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Tostedt ab 16 Jahren zur Stimmabgabe für die Kommunalwahl aufgerufen sind, sitzen in den 25 Wahllokalen engagierte Freiwillige, die die Wahlunterlagen aushändigen. Wahlleiter und Ordnungsamtsleiter, Samtgemeinderat Michael Burmester, rechnet damit, dass bis zu 300 dieser Freiwilligen gebraucht werden. Denn nicht nur die Stimmen aus den Wahllokal-Urnen, sondern auch die der Briefwähler müssen nach 18 Uhr ausgezählt werden. Ebenfalls viele Wahlhelfer werden benötigt, wenn am 26. September von 8 bis 18 Uhr die Bundestagswahl und eventuell die Stichwahl der Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl anstehen.
Entschädigung von
50 Euro wird gezahlt

Michael Burmester ruft alle Interessierten ab 16 Jahren dazu auf, sich als Wahlhelfer zu engagieren. "Demokratische Wahlen sind ohne ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht durchführbar! Wer sich als Wahlhelfer engagiert, leistet einen guten Beitrag für unsere Demokratie." Für jeden Wahltag wird eine Entschädigung von 50 Euro je Wahlhelfer gezahlt, für Wahlvorsteher und Schriftführer 60 Euro.
Es gibt zwar einen Stamm bewährter Wahlhelfer, Michael Burmester möchte aber auch Jüngere für dieses Ehrenamt gewinnen und hat deshalb u.a. das Gymnasium angeschrieben. "Ein paar Schülerinnen und Schüler haben sich auch schon gemeldet", sagt er.
"An den Wahltagen ist zudem das ganze Rathaus eingebunden", berichtet Michael Burmester, der diesmal auch die Briefwahlvorstände "opulent besetzen möchte". Sonst seien 25 Personen in die Aufgaben rund um die Briefwahl eingebunden, diesmal plant er mit 30 bis 40. Denn einerseits sorgt die Corona-Pandemie dafür, dass mehr Menschen von daheim wählen. Aber es ist für viele auch bequemer: Musste man früher noch eine Postkarte zum Briefkasten oder ins Rathaus tragen, reichen heute wenige Klicks am heimischen PC zur Beantragung der Briefwahl.
Michael Burmester hat vorgesorgt: Seit dem Jahr 1998 betreut er alle Wahlen innerhalb der Samtgemeinde. "Damals gab es unter 2.000 Briefwähler. Bei der letzten Bundestagswahl waren es 3.800. Corona-bedingt habe ich vorsichtshalber 9.000 Umschläge bestellt."
In Schutz der Wähler und
Wahlhelfer investiert

"Wir haben auch ordentlich in den Schutz der Wahlhelfer und Wähler investiert, Spuckschutzscheiben, Handschuhe, Masken für Wahlhelfer, Desinfektionsmittel und Kleber für Abstandsmarkierungen besorgt."
So läuft die Wahlhilfe
Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. In dieser Zeit wechseln sich die Wahlhelfer im Wahllokal ab, so dass man nicht den ganzen Tag über anwesend sein muss. In der Wahlzeit beschränkt sich die Aufgabe im Wesentlichen auf das Aushändigen von Stimmzetteln und das „Abhaken“ von Wählern im Wählerverzeichnis. Ab 18 Uhr werden dann die Stimmen auf den verschiedenen Stimmzetteln von allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ausgezählt und der Samtgemeinde übermittelt.
Michael Burmester wird für alle Wahlhelfer, die es in Anspruch nehmen möchten, gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Nadine Harmann zusätzlich zur Präsenz-Schulung auch eine Online-Schulung anbieten. "Niemand sollte vor der Aufgabe Angst haben, es einfach mal ausprobieren", sagt Burmester.
• Wer sich als Wahlhelfer engagieren möchte, meldet sich bei Michael Burmester unter Tel. 04182-298250 oder per E-Mail an m.burmester@tostedt.de. Er steht den Interessenten auch für Rückfragen sowie für alle Fragen rund um die Kommunalwahlen 2021 zur Verfügung. Viele Informationen stehen außerdem auf www.tostedt.de (unter Aktuelle Links „Kommunalwahlen 2021“ und „Bundestagswahl 2021").

Kommunalwahl alle fünf Jahre

Die Kommunalwahlen und die Wahl eines hauptamtlichen Verwaltungsleiters (Samtgemeinde-Bürgermeister) finden alle fünf Jahre statt. Daneben werden auch der Rat der Samtgemeinde Tostedt, die Räte der neun Mitgliedsgemeinden (Dohren, Handeloh, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Tostedt, Welle und Wistedt) und der Kreistag (Landkreis Harburg) gewählt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten also jeweils vier Stimmzettel.
Bei den drei Wahlen zu den Vertretungen kann man jeweils bis zu drei Stimmen für die Kandidatinnen und Kandidaten oder eine „Liste“ (eine Partei oder Wählergemeinschaft) abgeben.
Bei der Direktwahl des Samtgemeinde-Bürgermeisters hat man lediglich eine Stimme. Hier ist eine Stichwahl zwei Wochen nach der Wahl erforderlich, sofern kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
• Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Der Wähler erhält einen Stimmzettel und kann darauf zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wählt man einen Kreiswahlvorschlag (eine Person), mit der Zweitstimme einen Landeswahlvorschlag (Parteiliste).

Wer darf Wahlhelfer sein?

Alle Wahlberechtigten, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger, die an den Wahltagen das 16. Lebensjahr (bei der Bundestagswahl das 18. Lebensjahr) vollendet haben, an den Wahltagen seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung innerhalb der Samtgemeinde Tostedt haben und die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise für die Kommunalwahlen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.
Wahlhelfer darf allerdings nicht sein, wer als Bewerberin oder Bewerber oder Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson auf einem Wahlvorschlag bei einer der Wahlen benannt ist.
Das „Wahlhelfen“ findet in einem der 25 Wahllokale, gegebenenfalls auch in einem der Briefwahlvorstände, innerhalb der Samtgemeinde Tostedt mit jeweils sechs bis acht weiteren Helferinnen und Helfern statt. In der Regel wird man in dem Wahllokal, in dem man auch selbst wählt, eingesetzt. Auf Wunsch kann man aber auch in einem anderen Wahllokal der Samtgemeinde Tostedt helfen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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