Tostedt
Finanzausschuss befasst sich mit Kosten für Hagelschäden in Heidenau

Solch riesige Hagelkörner sorgten beim Unwetter am 13. Juli in Heidenau für massive Schäden und Verwüstung | Foto: sh
  • Solch riesige Hagelkörner sorgten beim Unwetter am 13. Juli in Heidenau für massive Schäden und Verwüstung
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Mit einer überplanmäßigen Ausgabe zur Beseitigung der Unwetterschäden in der Gemeinde Heidenau sowie einem Antrag auf anteilige Kostenerstattung der Bauhofkosten durch die Gemeinde Heidenau befasst sich der Finanzausschusses der Samtgemeinde Tostedt in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 18. August 2026, um 18 Uhr im Rathaus-Sitzungsraum, Schützenstraße 26a.

Die Kosten des Bauhofs zur Beseitigung der beim Unwetter in Heidenau am 13. Juli verursachten Schäden werden von der Samtgemeinde im Rahmen der Gefahrenabwehr getragen. Für den Einsatz beim Hagel in Heidenau soll eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.871 Euro genehmigt werden.
Weitere 1.500 Euro sollen für den Friedhof Heidenau bewilligt werden.

Der Samtgemeinde liegt auch eine „Anfrage Kosten Beseitigung Unwetterschäden“ der Fraktionen ZUSAMMEN, Die Linke, BesserGrün und der SPD vor. Es solle ermittelt werden, welche Kosten seitens des Bauhofes der Samtgemeinde für die Beseitigung von Schäden an Liegenschaften der Samtgemeinde Tostedt in der Gemeinde Heidenau entstanden sind und welche Kosten für die Beseitigung von Schäden im Bereich der Gemeinde Heidenau entstanden sind.
Antwort der Verwaltung: An den Liegenschaften der Samtgemeinde Tostedt wurden Schäden im Wert von 3.572 Euro verursacht.
Die Kosten für Schäden im Bereich der Gemeinde Heidenau beziffert die Samtgemeinde mit 10.871 Euro.

Die Kosten wurden am 6. August 2026 ermittelt, die Summen könnten sich gegebenenfalls noch erhöhen.

Heidenaus Bürgermeister Dierk Beneke hat zudem angefragt, inwieweit die Samtgemeinde Tostedt bereit ist, auf einen Teil der durch den Einsatz des Bauhofes entstandenen Kosten zu verzichten oder aufgrund der besonderen Lage ganz oder teilweise von einer Umlage der Kosten auf die Gemeinde Heidenau abzusehen.

Und da wird es aufgrund deutscher Bürokratie und verschiedener Zuständigkeiten wieder kompliziert.
Die Verwaltung klärt auf:
"Bei dem Unwetter handelte es sich um ein besonderes, lokales Naturereignis. Hiervon zu trennen ist der Begriff 'Katastrophenfall'. Hierbei läge die Zuständigkeit beim Landkreis Harburg. Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung einfordert. Ein derartiger Fall muss durch den Landrat festgestellt werden. Dies war vorliegend nicht gegeben.
Die Beseitigung der Auswirkungen des Unwetters erfolgte im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Zuständigkeit wird bei der Samtgemeinde gesehen, da es sich um ein lokales Ereignis handelt für das die zuständige Gefahrenabwehrbehörde Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergreifen muss."

Zusammengefasst: Auch wenn es sich für alle Betroffenen anders angefühlt und dargestellt hat, lag kein "Katastrophenfall" vor. Insofern muss die Samtgemeinde im Zuge der Gefahrenabwehr die Kosten für Schäden im öffentlichen (Verkehrs)-Raum tragen. Für Schäden an Privatgrundstücken haften die Eigentümer selbst.

Hagel hinterlässt Trümmerfeld
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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