In Niedersachsen
Hebammen und Sozialverbände wollen Geburtshilfe verbessern

Das nächste Krankenhaus sollte binnen 30 Minuten erreichbar sein, meinen die Initiatoren der Petition für eine wohnortnahe Geburtshilfe  | Foto: Foto- und Bilderwerk / Sven Seebergen
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(bim). Für viele Menschen ist ein Kind ein Geschenk. In Niedersachsen wurden im Jahr 2020 laut dem Landesamt für Statistik 74.119 kleine Neubürger geboren. Der Weg, bis ein Baby das Licht der Welt erblickt, ist aber für Schwangere mit Strapazen, Schmerzen und vielfach Unsicherheiten verbunden. Obwohl die Geburtshilfe im Leben aller Menschen eine wichtige Rolle spielt, gehört sie laut Gesetzgeber nicht zur gesundheitlichen Grundversorgung. Ein Unding, findet eine Reihe von niedersächsischen Hebammen- und Sozialverbänden, die jetzt Unterschriften für eine Petition sammelt.
Grundversorgung
gesetzlich festschreiben

Eine Grundversorgung, die in akuten Situationen für alle Menschen von ihrem Wohnort aus in 30 Minuten erreichbar sein muss, sei bei der Krankenhausplanung bislang per Gesetz nur für die Innere Medizin und die Chirurgie vorgeschrieben. "Die aktuell anstehende Neufassung des Krankenhausgesetzes wäre die Gelegenheit, eine Grundversorgung auch für die Geburtshilfe gesetzlich festzuschreiben", sagt Kimberley Schumacher (26), Ansprechpartnerin für den Landkreis Harburg von Mother Hood e.V., der Bundeselterninitiative zum Schutz von Mutter und Kind während Schwangerschaft, Geburt und erstem Lebensjahr. Das sei unerlässlich, um die Sicherheit von Mutter und Kind zu gewährleisten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.
Für Krankenhäuser
generell nicht lukrativ

Auch wenn die Krankenhäuser in Buchholz und Buxtehude in Sachen Geburtshilfe gut aufgestellt seien, sei es für Krankenhäuser generell nicht lukrativ, diese Versorgung vorzuhalten, erläutert Kimberley Schumacher. "Es haben bereits Kreißsäle in Niedersachsen geschlossen. Wir befürchten, dass weitere geschlossen werden."
Laut der Petition habe die Schließung eines Kreißsaals in einer Region zwei schwerwiegende Konsequenzen: eine fehlende wohnortnahe Versorgung und überfüllte verbleibende Kreißsäle. "Die übrig gebliebenen 64 geburtshilflichen Abteilungen (2015 waren es noch 84) haben bereits eine sehr enge Versorgungslage oder sind überlastet und müssen Frauen mit Wehen abweisen", heißt es weiter.
Schlechte Arbeitsbedingungen
für Hebammen

Schwangere Frauen, die Unterstützung in der Geburtsvorbereitung und die wichtige Nachsorge im Wochenbett suchen, stehen häufig vor dem Problem, eine Hebamme zu finden. Denn Hebammen sind rar. "Die Zahl der Ausbildungsplätze ist begrenzt. Viele ausgebildete Hebammen möchten unter den aktuellen Arbeitsbedingungen nicht arbeiten", weiß Kimberley Schumacher vom Verein Mother Hood, einer Bundeselterninitiative zum Schutz von Mutter und Kind.
Immer weniger Krankenhäuser
bieten Geburtshilfe

Hinzu kommt: Die Anzahl der Krankenhäuser mit Geburtshilfe hat sich in Niedersachsen laut der Elterninitiative seit 1991 bis 2017 um ca. 43 Prozent reduziert. Jede Schließung eines Kreißsaals hat zur Folge, dass in den verbliebenen Kreißsälen zusätzliche Geburten betreut werden müssen und Schwangere immer weitere Wege zurücklegen. "Die Hebamme muss von Kreißsaal zu Kreißsaal springen", erläutert Kimberley Schumacher. Auch sei der Beruf schlecht bezahlt. "Die Minuten, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden können, sind knapp bemessen. Die meisten Hebammen leisten mehr, um Mutter und Kind bei der individuellen Betreuung gerecht zu werden."

Weite Wege zur Geburtshilfe und eine hohe Arbeitsbelastung der Hebammen gefährdeten zudem die Sicherheit und womöglich die Gesundheit von Mutter und Kind.

Einige der Forderungen von Mother Hood:

  • Aufnahme konkreter gesetzlicher Regelungen für die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen in die Neufassung des Krankenhausgesetzes
  • Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung (inklusive einer den Bedürfnissen entsprechenden Geburtsbegleitung und der Wahlmöglichkeit zwischen klinischer und außerklinischer Geburtshilfe)
  • Prüfung von Kreißsaalschließungen
  • Besserer Personalschlüssel für Geburten
  • Kapazitäten der Geburtshilfe erfassen und bedarfsgerecht gestalten
  • Stillberatung
  • Jährliche Veröffentlichung des Landes über Geburtskliniken
  • Flächendeckende kinderärztliche Versorgung
  • Wohnortnahe Versorgung gewährleisten: Jede Frau hat ein Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung. Dies beinhaltet auch eine Geburtsbegleitung, die ihrem individuellen Bedürfnis entspricht. Das umfasst die Wahl zwischen klinischer und außerklinischer Geburtshilfe genauso wie die freie Wahl unterschiedlicher Klinikmodelle (kleine Geburtsstation oder Geburtsklinik mit maximaler pränataler Versorgung).

• Hier geht's zur Petition: www.change.org/p/wir-fordern-wohnortnahe-geburtshilfe-in-niedersachsen.

• Interessierte, die sich ebenfalls in der Sache engagieren möchten, wenden sich per E-Mail an: k.schumacher@mother-hood.de.

So viele Hebammen gibt es in den Kreisen Harburg und Stade

Im Landkreis Harburg gibt es aktuell 88 Hebammen, davon sind fünf in Elternzeit. 71 von ihnen sind freiberuflich tätig. Eine zentrale Hebammenvermittlung gibt es beim Landkreis Harburg nicht. "Es gab es immer mal wieder Versuche, eine Hebammenzentrale ins Leben zu rufen, zuletzt im Frühjahr 2021. Aber nur ein Drittel der Hebammen konnten sich eine Beteiligung vorstellen", sagt Kreissprecher Andres Wulfes.

Interessierte könnten aber womöglich fünfig werden unter www.gvk-spitzenverband/hebammeliste oder www.hebammenverband.de/familie/hebammensuche.

• Im Landkreis Stade sind derzeit 65 Hebammen tätig, davon arbeiten 28 ausschließlich freiberuflich, nur 25 sind laut Kreis-Pressestelle aber derzeit aktiv tätig. Weitere 27 Hebammen arbeiten anteilig freiberuflich (zusätzlich zu einer Anstellung), davon ist eine derzeit nicht aktiv tätig.

Es gibt eine Warteliste bei der Hebammenzentrale beim Diakonieverband mit 124 Frauen, die keine Hebamme gefunden haben. "Das belegt einen Mangel", sagt Kreissprecher Daniel Beneke.

Ansprechpartner, an die sich schwangere Frauen wenden können, sind dort z.B. die Hebammenzentrale, erreichbar per E-Mail an info@hebammenzentrale-stade.de und über die Internetseite www.hebammenzentrale-stade.de.

Das sagt das Gesundheitsministerium

(bim). Das WOCHENBLATT fragte beim niedersächsischen Gesundheitsministerium nach, weshalb die Geburtshilfe im neuen niedersächsichen Krankenhausgesetz (NKHG), das zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, nicht aufgenommen wurde:

Auch wenn der Gesetzentwurf keine Regelungen zur Geburtshilfe enthalte, schaffe das Gesetz die rechtlichen Bedingungen für die Einführung von Versorgungsstufen, an denen sich wiederum die Höhe der Pauschalförderung orientiert. Die Versorgungsstufen würden über eine Verordnung des Gesundheitsministeriums bestimmt, die derzeit erarbeitet werde, erläutert Ministeriumssprecher Oliver Grimm. Er sagt weiter:

"In Niedersachsen stehen schwangeren Frauen flächendeckend Angebote der stationären Geburtshilfe zur Verfügung. Gleichwohl sehen auch wir mit Sorge, dass die Zahl der Geburtskliniken in den letzten Jahren zurückgeht und immer mehr Krankenhäuser ihre Entbindungsstationen schließen. Grund dafür ist fast immer fehlendes Personal. Obwohl die Zahl ausgebildeter Hebammen und Entbindungspfleger aktuell einen Höchststand erreicht hat, entscheiden sich immer weniger von ihnen für eine Tätigkeit im Krankenhaus. Die Akademisierung des Hebammenberufs trägt hoffentlich dazu bei, dass noch mehr junge Menschen diesen wichtigen Beruf ergreifen.

Die Neufassung des NKHG dient der Sicherstellung einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung im Flächenland Niedersachsen. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei eng an den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung des Niedersächsischen Landtags. Auch die noch zu erlassende Verordnung solle sich eng an den Empfehlungen der Enquetekommission orientieren.

Die Empfehlung zu den Versorgungsstufen sieht vor, dass nur Krankenhäuser, die über eine Geburtshilfe verfügen, den Versorgungsstufen II (Schwerpunktversorgung) und III (Maximalversorgung) zugeordnet werden können. In jeder der zukünftig acht statt bisher vier Versorgungsregionen soll es mindestens ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II oder III geben. Damit wird sichergestellt, dass es in jeder Versorgungsregion mindestens ein Krankenhaus mit einer Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gibt. 

Wenn heute Krankenhäuser kleinere Geburtshilfen wegen eines Mangels an qualifiziertem Personal nicht mehr betreiben können, hat das Land darauf leider kaum Einfluss. Ziel ist es in solchen Fällen, die umliegenden Geburtshilfen zu sichern und entsprechend auszubauen. Eine Einstufung der Geburtshilfe in die Grundversorgung würde bedeuten, dass jedes Krankenhaus der Versorgungsstufe I eine Geburtsklinik betreiben müsste. Dies wäre mit Blick auf den geschilderten Fachkräftemangel gar nicht möglich und mit Blick auf die Versorgungsqualität auch nicht sinnvoll. Geburtsstationen mit hohen Fallzahlen gewährleisten sichere Geburten einschließlich der Versorgung von Mutter und Kind im Falle von Komplikationen. Dagegen geben geringere Fallzahlen dem Personal weniger Möglichkeiten für qualitätsgesicherte Ablaufprozesse.

Zukünftig würden Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung ihre Geburtshilfe auch nicht mehr schließen können, ohne damit ihre Versorgungsstufe einzubüßen. "Die Höhe der Pauschalförderung, die alle Plankrankenhäuser in Niedersachsen erhalten, wird sich nach der neuen Verordnung u. a. an der zugewiesenen Versorgungsstufe orientieren. Zudem soll mit der Verordnung ein Verfahren geschaffen werden, mit dem ein Krankenhaus auf Antrag die nächsthöhere Versorgungsstufe erreichen kann. Das Land schafft somit Anreize, um die flächendeckende stationäre Geburtshilfe dauerhaft zu sichern."

Das nächste Krankenhaus sollte binnen 30 Minuten erreichbar sein, meinen die Initiatoren der Petition für eine wohnortnahe Geburtshilfe  | Foto: Foto- und Bilderwerk / Sven Seebergen
Kimberley Schumacher engagiert sich bei Mother Hood e.V. | Foto: Erk Schumacher/ LES-Photography
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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