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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Südlich Weller Straße
Nur Einfamilienhäuser im neuen Wohngebiet

Rolf Aldag (CDU) | Foto: bim
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JOBS und KARRIERE

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bim. Tostedt. Statt Geschosswohnungsbau und Bebauung auf großen Grundstücken soll es im Gebiet "Südlich Weller Straße" ausschließlich Einfamilienhaus-Bebauung geben, um der großen Nachfrage danach gerecht zu werden. Das beschloss jetzt mehrheitlich der Tostedter Samtgemeinderat. Wie berichtet, befindet sich die 4,15 Hektar große Fläche, die für die Wohnbebauung und eine Kindertagesstätte vorgesehen ist, im Eigentum der Samtgemeinde Tostedt, liegt aber auf Gebiet der Gemeinde Otter, die somit für den Bebauungsplan zuständig ist.
Im Nachgang zur WOCHENBLATT-Berichterstattung über den Bauausschuss mit der Überschrift "CDU zweifelt sozialen Wohnungsbau an" erklärte Rolf Aldag (CDU): "Die CDU will nicht sozialen Wohnungsbau infrage stellen." Es gebe aber andere Bereiche, wo Mehrfamilienhausbebauung stattfinden könne. Sozialen Wohnungsbau könne man auch über Investorenverträge regeln. Die CDU-/WGW-Gruppe wolle in dem Gebiet "Südlich Weller Straße" der starken Nachfrage nach Einfamilienhäusern nachkommen.
"Was maßen wir uns an, zu sagen, wir haben genug Mehrfamilienhäuser in Tostedt, da brauchen wir nicht noch welche in Otter?," fragte Klaus-Dieter Feindt (SPD). Die Gemeinde Otter werde sich schon Gedanken machen, wie sie ihr Gebiet gliedern wolle. Er sprach sich dafür aus, entlang der Weller Straße die Mehrfamilienhäuser zu belassen und die großen Grundstücke zu verkleinern.
Reinhard Riepshoff (Grüne) plädierte für eine offene Bauweise zur Weller Straße hin. "Das lässt uns die Chance, Investoren zu suchen, die sozialen Wohnungsbau wollen oder mindestens bezahlbaren Wohnraum", sagte er.
Otters Bürgermeisterin Birgit Horstmann (CDU) erklärte, die Gemeinde Otter werde sich nicht querstellen und das Gebiet den Wünschen der Samtgemeinde gemäß realisieren.
Bei elf Gegenstimmen befürwortete der Rat letztlich mehrheitlich, entlang der Weller Straße eingeschossige Einzel- oder Doppelhausbebauung auf 750 Quadratmeter großen Grundstücken festzusetzen. Bei einer Gegenstimme sprach sich der Samtgemeinderat dafür aus, auch auf der Fläche in Richtung freie Landschaft die zunächst angedachten großen Grundstücke zu verkleinern und ebenfalls für Einfamilienhäuser vorzusehen.

Kommentar: Chance auf bezahlbaren Wohnraum (vorerst) vertan

Egal, ob man es sozialen Wohnungbau nennt oder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Beides fehlt definitiv in der Samtgemeinde Tostedt.
Sicherlich gibt es bei den aktuellen und geplanten Bauvorhaben allein in der Gemeinde Tostedt mit rund 430 Wohneinheiten reichlich Geschosswohnungsbau. Aber die - von natürlich gewinnorientierten Investoren - aufgerufenen Mieten sind von einigen Bevölkerungsgruppen eben einfach nicht zu bezahlen oder nur, wenn an anderer Stelle des Lebensunterhaltes stark gespart wird. Viele Rentner, Alleinerziehende, Alleinlebende und Geflüchtete sind auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen.
Nicht ohne Grund wird die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und auf Kita-Ebene kostenlos angeboten: Viele Familien sind darauf angewiesen, dass beide Partner berufstätig sind.
Die Politik der Samtgemeinde hat die Chance vertan, auf eigener Fläche zumindest anteilig sozialen Wohnungsbau festzuschreiben. Das Thema sollte dennoch dringend auf die politische Agenda nach dem Vorbild der Stadt Buchholz. Dort wird seit Mitte 2016 im Geschosswohnungsbau ein Anteil an gefördertem Wohnraum vorgegeben. Dieser muss bei 40 Wohneinheiten zehn Prozent, ab 80 Wohneinheiten 20 Prozent und ab 100 Wohneinheiten 25 Prozent betragen - festgelegt auf 20 Jahre. Bianca Marquardt

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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