Was bedeuten diese Streifen? - Allgemeiner Deutscher Fahrradclub informiert über die Nutzung von Radfahrstreifen

Schutzstreifen mit unterbrochener Linie dürfen von Autos mitbenutzt werden | Foto: Karin Sager
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mum. Brackel. Immer mehr Durchfahrtstraßen im Landkreis werden mit weißen Streifen versehen - mal gestrichelt oder auch durchgezogen. Doch was bedeuten die Markierungen eigentlich? Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC, Kreisverband Harburg) möchte Aufklärung leisten. „Man spricht mal von Radfahrstreifen, mal von Schutzstreifen und meint damit die für Radfahrer markierten Streifen am Fahrbahnrand“, sagt ADFC-Ortsvereinsvorsitzende Karin Sager.
Radfahrstreifen seien meist breiter angelegt und an einer durchgezogenen Linie zu erkennen. „Dort dürfen Autos nicht fahren“, so Sager. Die Schutzstreifen mit unterbrochener Linie dürften hingegen von Autos mitbenutzt werden, wenn es sonst im Gegenverkehr zu eng wäre. Aber: Radfahrer dürfen nicht gefährdet werden. Sager: „Grundsätzlich fährt das Auto neben dem Streifen.“ Zu beachten sei in beiden Fällen, dass Radfahrer nur überholt werden dürfen, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann. Dies gelte auch auf Straßen ohne Markierungen.
Grund für diese Markierungen sei laut Karin Sager, dass Radler von Autofahrern auf den „normalen“ Hochbordradwegen nicht gesehen werden. „Schwere Unfälle geschehen an Kreuzungen und Einfahrten durch abbiegende Pkw.“ Auf der Fahrbahn - mit oder ohne Streifen - werde der Radfahrer deutlich besser wahrgenommen.
Für die ADFC-Vorsitzende steht fest, dass die Streifen einen sicheren Weg markieren, auch wenn es sich für den Radfahrer manchmal anders anfühlt, weil die Autos näher dran sind. Weitere Vorteile seien die ebene Fahrbahn, keine Schlenker, keine Gassigeher, keine Scherben und im Winter meist auch kein Schnee.
Sager informiert zudem darüber, dass kleine Kinder bis zum achten Lebensjahr auf dem Fußweg fahren müssen. „Fahrbahn oder Radwege sind tabu.“ Im Alter von acht und neun Jahren dürften Kinder nach Wahl den Radweg, den Schutzstreifen oder den Gehweg benutzen. Wenn das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist, dürfen sie dort auch fahren. Für Kinder ab dem zehnten Lebensjahr gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene. Das Radeln auf Gehwegen ist dann nicht mehr erlaubt.
• Fragen zu den Regelungen beantwortet Karin Sager im ADFC-Infoladen in Brackel (Hauptstraße 1) oder telefonisch unter der Nummer 04185 - 808959.

Schutzstreifen mit unterbrochener Linie dürfen von Autos mitbenutzt werden | Foto: Karin Sager
ADFC-Vorsitzende Karin Sager | Foto: Archiv
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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