Gesetzesänderungen: Für Radfahrer und Parksünder wird's teurer

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Ab April werden Verkehrssünder stärker zur Kasse gebeten / Entlastung für Steuerzahler

(kb). Mit dem 1. April sind einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Während sich die Steuerzahler über ein wenig mehr Geld freuen können, werden die Verwarngelder u.a. für Parken ohne Parkschein und rücksichtsloses Radfahren angehoben. Die Neuerungen im Überblick:
Nach mehr als 20 Jahren werden die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufender Parkzeit angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind ab sofort 10 statt 5 Euro fällig, je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen (bis eine Stunde 15 Euro, bis zu zwei Stunden 20 Euro, bis zu drei Stunden 25 Euro, danach 30 Euro). Mindestens 20 Euro kostet es, wenn Autofahrer auf Radwegen parken. Wer einen Streifen für Radler auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.
Auch Radfahrer werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet jetzt je nach Situation zwischen 20 und 35 Euro (bisher 15 bis 30 Euro). Wer den Radweg nicht oder in falscher Fahrtrichtung benutzt, soll 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht schlägt ab sofort mit 20 Euro (bisher 10 Euro) zu Buche.
Die Straßenverkehrsordnung gestattet ab sofort neue Schilder z.B. ein Zusatzzeichen für Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen. Andere Zeichen z.B. für einen beschrankten Bahnübergang entfallen. Sie können aber bis 2022 stehen bleiben.
Wer Lohnsteuer zahlt, profitiert ab April erstmals vom erhöhten Grundfreibetrag. Die Anhebung von 8004 Euro auf 8130 Euro fällt auf dem Lohnzettel aber eher bescheiden aus. Je nach Steuerklasse ist laut Experten monatlich mit rund 1,60 Euro bis 4,80 Euro mehr zu rechnen. Zum Start wird die Entlastung etwas üppiger ausfallen, da sie rückwirkend für vier Monate fällig wird.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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