Berufung bei Schließfach-Urteil
Haspa macht Kunden für hohe Verluste bei Raub mitverantwortlich

Die Täter stahlen an zwei Tagen Geld, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern - Symbolfoto | Foto: Blickfang / Adobe Stock
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Die Haspa hat nach dem Urteil über den Schließfach-Einbruch in ihrer Filiale in Norderstedt jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt, mit dem das Landgericht Hamburg das Kreditinstitut zur Leistung des vollen Schadenersatzes verurteilt hat (das WOCHENBLATT berichtete).

Die abenteuerliche Begründung der Haspa für die Berufung: Die Schließfachinhalte seien bis zu 40.000 Euro versichert. "Alle 600 betroffenen Kunden" seien "bereits im vergangenen Jahr bis zu dieser Höhe entschädigt worden". Darüber hinaus gehende Werte hätten die Kunden selbst zusätzlich versichern müssen.

Und: Die Absicherung des Schließfachraumes durch einen Bewegungsmelder statt einer Alarmanlage sei ausreichend, da es sich bei dem Bewegungsmelder "um ein Produkt der höchsten Sicherheitsklasse mit einer zum Tatzeitpunkt anerkannten VdS-Zertifizierung" handele.

Schließfachkunden dürfen
auf Sorgfaltspflicht vertrauen

Diesen Aussagen widerspricht der Buchholzer Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der ein Dutzend Kunden vertritt: "Kein Schließfachkunde ist rechtlich in der Position, irgendetwas zu versichern, wenn er Wertgegenstände einem Kreditinstitut zur Verwahrung überlässt. Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass dieses ihm obliegende Obhuts- und Sorgfaltspflichten umfassend erfüllt. Geschieht dies nicht, haftet das Kreditinstitut unbegrenzt", sagt er. "Der Versuch der Haspa, eigenes sicherheitstechnisches Totalversagen damit zu rechtfertigen, ihren geschädigten Kunden eine vermeintliche Versicherungslücke anzuhängen, ist dreist."

Zwei Tage lang wurde
kein Alarm ausgelöst

Rückblick: Bei dem bislang größten Einbruch dieser Art in Deutschland waren im August 2021 mehrere Täter mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale in Norderstedt durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen an zwei Tagen Geld, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. An den zwei Tagen wurde weder ein Alarm ausgelöst noch in eine Sicherheitszentrale oder zur Polizei aufgeschaltet. Den Bewegungsmelder hatten die Täter durch Überkleben mit einer Folie deaktiviert.

Ein Bewegungsmelder
sollte Tresoranlage schützen

Hennemann: "Ebenso wenig wie ein Gartenstuhl der höchsten Komfortklasse auf Dauer vor Rückenbeschwerden schützt, gilt dies für einen 'einzelnen' Bewegungsmelder zum Schutz einer Tresoranlage mit insgesamt 1.200 Wertschließfächern im Gesamtwert von ca. 70 bis 80 Millionen Euro. Dies gilt umso mehr, wenn ein solcher 'einzelner' Bewegungsmelder, der angeblich 'höchsten Sicherheitsklasse' bereits Monate zuvor bei einem Einbruchversuch in die Altonaer Haspa-Filiale versagt hatte."

Berufung habe keine
Chance auf Erfolg

Die Haspa sei sich im Klaren darüber, dass ihre Berufung nicht die geringsten Chancen auf Erfolg habe, ist der Rechtsanwalt überzeugt. "Strategisch verfolgt sie daher ein gänzlich anderes Ziel: Es ist davon auszugehen, dass noch hunderte Haspa-Geschädigte das Prozessgeschehen beobachten und ihrerseits noch keine Klage erhoben haben. Folglich sind deren Ansprüche auch noch nicht vor Verjährung geschützt. Erkennbar zielt das Verhalten der Haspa darauf ab, diese auch weiterhin zu verunsichern und von einer verjährungsschützenden Klageerhebung abzuhalten, um auf diese Weise den Untergang einer möglichst hohen Anzahl von Ansprüchen herbeizuführen", erläutert der Anwalt.

Die Täter stahlen an zwei Tagen Geld, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern - Symbolfoto | Foto: Blickfang / Adobe Stock
Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht  | Foto: os
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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