In Hollenstedt
Verstößt Bürgermeister gegen geltendes Recht?

Nimmt den Prüfbericht gelassen: Hollenstedts Bürgermeister Jürgen Böhme | Foto: bim
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bim. Hollenstedt. Der Tagesordnungspunkt "Jahresabschluss" in einer Ratssitzung ist eigentlich eine Regularie, die per Handzeichen abgenickt und in der Öffentlichkeit nicht wirklich wahrgenommen wird. Zumal es sich in der Regel um länger zurückliegende Jahresabschlüsse handelt. Die für die Jahre 2015 und 2016 sorgt in der Gemeinde Hollenstedt für einigen Zündstoff - und Kritik an Bürgermeister Jürgen Böhme durch die Wählergemeinschaft Hollenstedt (WGH). Hintergrund sind u.a. vom Rechnungsprüfungsamt beanstandete Ungereimtheiten beim Anschluss des Baugebietes Achtern Schünen II / Achtern Bohnhoff an den Abwasserkanal.

Für die Abwasserbeseitigung ist eigentlich die Samtgemeinde Hollenstedt zuständig, die diese Aufgabe zum 1. Januar 2010 über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung an die Hamburger Stadtentwässerung übertragen hat. Ein Bestandteil der Vereinbarung ist, dass die Hamburger Stadtentwässerung die Schmutzwasserbeseitigung auch bei der Erschließung von neuen Baugebieten sicherstellt, die Anschlussbeiträge ermittelt und erhebt.

Eigene Vereinbarung
der Gemeinde

Obwohl diese Vereinbarung auch für die Mitgliedsgemeinde Hollenstedt gilt, hat die Gemeinde im Juli 2015 ihrerseits - ohne vorherigen Ratsbeschluss - einen eigenen Vertrag mit der Hamburger Stadtentwässerung geschlossen und für die Herstellung des Abwasserkanals rund 238.000 Euro an die Stadtentwässerung gezahlt. So steht es im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes.

Hinzu kommt: Im Jahr 2019 hat die Gemeinde von den Grundstückskäufern den Schmutzwasserkanalbaubeitrag gefordert, obwohl der Bestandteil der Vereinbarung mit der Samtgemeinde und somit Sache der Hamburger Stadtentwässerung ist. "Für diese Forderung fehlt eine Rechtsgrundlage", stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinem Bericht fest. Und weiter: "Die Rechnungen der Gemeinde Hollenstedt für die Erhebung von Anschlussbeiträgen für den Schmutzwasserkanal an die Grundstückseigentümer sind rechtswidrig, da die Gemeinde für diese Art von Beiträgen nicht nicht zuständig ist und damit auch keine Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten hat." Einige der Grundstückseigentümer haben aber schon bezahlt.

"Mehr als eineinhalb Jahre schwieg sich Hollenstedts Bürgermeister Jürgen Böhme zu den Kanalausbaugebühren im Neubaugebiet Achtern Schünen in Hollenstedt aus. Ein bereits im Sommer 2020 eingereichter Fragenkatalog der WGH zu möglichen Unregelmäßigkeiten bei den Erschließungskosten blieb trotz mehrfacher Nachfragen unbeantwortet", kritisiert WGH-Fraktionsvorsitzender Joachim Aldag.

Der erst Ende Dezember 2021 dem Rat vorgelegte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg vom Juni 2021 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 offenbare, dass der Bürgermeister anscheinend gegen geltendes Recht verstoßen habe. Der Gemeinde Hollenstedt sei dadurch ein finanzieller Schaden in fünf- bis sechsstelliger Höhe entstanden. „Wir sind enttäuscht, dass Bürgermeister Böhme hier gegenüber uns, aber auch gegenüber dem Gemeinderat, nicht mit offenen Karten gespielt hat“, so Aldag.

„Bevor dieser komplexe Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt ist, wird die WGH der Entlastung des Bürgermeisters nicht zustimmen können. Schließlich haben wir als Ratsmitglieder uns verpflichtet, dem Wohle der Gemeinde zu dienen“, sagt WGH-Ratsherr Bernd Perlowski. Zuvor müssten noch Fragen zum Sachverhalt, zu Rechtsverstößen und zu Rechtsfolgen geklärt werden.
Punkt von der
Tagesordnung genommen

Letztlich wurde der Punkt von der Tagesordnung der Ratssitzung am Montagabend genommen. Die WGH hatte beantragt, auch einen Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 wegen der Komplexität des Themas und den Auswirkungen bis ins Jahr 2019 zu vertagen. Das wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Die Kommunalaufsicht ist eingeschaltet und hat die Gemeide zur Stellungnahme aufgefordert. Diese enthalte Tabellen über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, heißt es in der Stellungahme von Bürgermeister Böhme in der Verwaltungsvorlage. Diese Stellungnahme werde den Ratsmitgliedern vertraulich zur Kenntnis gegeben.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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