Eilentscheidung des Oberlandesgerichts
Tochter des mutmaßlichen Stader Todesschützen: Mutter bekommt Sorgerecht nicht zurück
- Sechs Menschen wurden am 29. Juni in Stade erschossen. Tatmotiv war offenbar ein Sorgerechtsstreit um ein Baby. Die Mutter des Kindes erhält das Sorgerecht vorerst nicht zurück
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Einen Monat nach der tödlichen Gewalttat in einer Stader Mutter-Kind-Einrichtung hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine erste Entscheidung im Streit um das Sorgerecht für die kleine Tochter des mutmaßlichen Täters getroffen. Die Richter wiesen eine Beschwerde der Mutter des wenige Monate alten Babys gegen einen vorherigen Beschluss des Amtsgerichts ab. Die Beschwerde war noch vor der Bluttat von beiden Elternteilen eingelegt worden. Der Vater des Kindes, der 45-jährige Fatih G., beging vor zehn Tagen in der Untersuchungshaft Suizid. Daher wirkt sich die Gerichtsentscheidung nur noch auf die 34-jährige Mutter aus.
Sie darf vorerst weiterhin nicht bestimmen, wo ihr Kind lebt und wie es medizinisch betreut wird. Damit kann sie beispielsweise nicht eigenständig über ärztliche Behandlungen entscheiden. Ferner darf die Mutter ihr Kind nicht in behördlichen Angelegenheiten vertreten. Das Mädchen ist inzwischen nicht mehr gemeinsam mit seiner Mutter untergebracht, sondern lebt in einer anderen betreuten Einrichtung.
Entscheidung im Eilverfahren
Bei dem Beschluss des OLG handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens. Der familienrechtliche Konflikt ist damit noch nicht endgültig abgeschlossen. In einem weiteren Verfahren soll der Sachverhalt umfassender geprüft werden. Ausgangspunkt war eine Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge. Das Gericht hatte beiden Eltern das Sorgerecht weitgehend entzogen. Zugleich war angeordnet worden, Mutter und Kind gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade, dem späteren Tatort, unterzubringen. Beide Elternteile hatten sich dagegen juristisch zur Wehr gesetzt.
- Bereits kurz nach der Bluttat in Stade wurden zum Gedenken an die sechs Opfer Blumen abgelegt und Kerzen angezündet
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Streit um das Sorgerecht gilt als Tatmotiv
Die Einrichtung an der Dankersstraße wurde am 29. Juni zum Schauplatz einer beispiellosen Gewalttat. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll der 45-jährige Vater des Babys während eines Hilfeplangesprächs eine Pistole gezogen und sechs Menschen erschossen haben. Bei den Opfern handelte es sich um drei Beschäftigte der Jugendhilfeeinrichtung und drei Mitarbeitende des Jugendamtes der Region Hannover. Fünf Menschen starben noch am Tatort, ein weiteres Opfer später im Krankenhaus.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Konflikt um die Unterbringung und Betreuung des Kindes eine wesentliche Rolle für die Tat spielte. Das Gespräch in der Einrichtung sollte klären, wie es für die Familie und insbesondere für das Baby weitergehen sollte.
Der mutmaßliche Täter wurde nach den Schüssen auf der Flucht festgenommen. Am folgenden Tag erließ das Amtsgericht Stade Haftbefehl wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes. Wenige Wochen später wurde der Beschuldigte leblos in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde gefunden. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Behörden nahm er sich das Leben. Hinweise auf ein Fremdverschulden sollen nicht vorliegen.
Das Strafverfahren gegen den 45-Jährigen wird aufgrund seines Todes eingestellt. Die weitere Aufarbeitung der Ereignisse ist damit jedoch nicht beendet. Die Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes und eine 65-jährige Frau, die nach der Tat das Fluchtfahrzeug gesteuert haben soll, dauern an.
Verletzung des Babys wird weiter untersucht
Bereits vor der Bluttat war das Baby wegen einer schweren Hirnverletzung medizinisch behandelt worden. Anschließend hatte das Jugendamt das Kind in Obhut genommen. Die genauen Umstände der Verletzung werden weiterhin untersucht. Ein medizinisches Gutachten soll dazu beitragen, die Ursache der Hirnblutung zu klären.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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