Privatleute dürfen Geräte nicht selbst tauschen
Zoff um Gartenwasserzähler

Solche Wasserzähler können durch spezielle Geräte für Gartenwasser ergänzt werden
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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"Wenn diese aus meiner Sicht juristisch bedenkliche Vorgabe Bestand hat, so darf man sich auch fragen: Wann ist es so weit, dass kein Hausmeister oder Heimwerker den tropfenden Wasserhahn in der Küche austauschen darf." Das sagt Herbert Heins aus Hollenstedt. Der Rentner ärgert sich darüber, dass er einen separaten Gartenwasserzähler nicht mehr selbst austauschen darf, sondern dafür einen Handwerksbetrieb beauftragen muss. Möglich macht das die Änderung der "Schmutzwasserbeitrags- und Gebührensatzung" der Samtgemeinde Hollenstedt, die im Dezember in Kraft getreten ist.
Als er vor zwölf Jahren nach Hollenstedt zog, sah Herbert Heins in dem Neubau gleich extra Wasserhähne vor, die ausschließlich zur Wässerung des Gartens genutzt wurden. Um zu ermitteln, wie viel Wasser zur Bewässerung verwendet wurde, installierte der Hausbesitzer gleich Zähler für das Gartenwasser. So konnte jahrelang zur Ermittlung der zu zahlenden Gebühren die dort abgelesene Wassermenge von dem Trinkwasserverbrauch abgezogen werden. Den Austausch der Gartenwasserzähler übernahm Herbert Heins selbst.
Damit ist nun Schluss. Der Wasserversorger Hamburg Wasser schreibe ihm nun vor, dass der Austausch der speziellen Zähler nur noch durch ein "in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen" erfolgen dürfe. "Damit dürften die Kosten des Austausches den bisherigen Einspareffekt erheblich übersteigen", kritisiert Heins.
Ein einem Schreiben an den Hollenstedter verweist Hamburg Wasser auf die neue Verordnung der Samtgemeinde. Dort sei geregelt, dass nur noch Fachunternehmen den Einbau und Austausch von Wohnungs- und sonstigen Wasserzählern in der Trinkwasserinstallation vornehmen dürften. Sinn und Zweck der Vorgabe sei die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Es gehe bei ihm aber gar nicht um Trinkwasser, betont Heins: "Da Wasser in einer Druckleitung bekanntlich nicht zurücklaufen kann, also hier nicht vom Gartenwasserhahn zurück in Richtung Trinkwasserversorgung des Hauses, ist eine Vermischung (Verunreinigung) mit Trinkwasser weder theoretisch noch praktisch möglich." Er habe vielmehr den Verdacht, dass der Wasserbeschaffer die bisherige Minderung von Abwassergebühren für Kleingärtner endlich loswerden wolle, um mehr Umsatz zu generieren. (os).

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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