Geflügelpest im Landkreis Harburg
Todtglüsinger Schutzzone wird aufgehoben
- In Todtglüsingen konnte die weitere Ausbreitung offenbar verhindert werden. Die Schutzzone wurde aufgehoben
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Die wegen eines Ausbruches der Geflügelpest in einem Todtglüsinger Gänsemastbetrieb verhängte Drei-Kilometer-Schutzzone wird am Montag, 8. Dezember, aufgehoben. Das teilte der Landkreis Harburg mit. Aber Achtung: Die Überwachungszone (Zehn-Kilometer-Radius) mit entsprechenden Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel bleibt bis auf Weiteres.
In Wistedt bleiben Schutz- und Überwachungszone bestehen. Auch die kreisweite Stallpflicht für Geflügel bleibt. Für die Betriebe, die bisher in der Todtglüsinger Schutzzone lagen, gelten dann die Regeln der Überwachungszone.
Die Todtglüsinger Gänsehaltung war sofort nach Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts gesperrt worden. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut ihn bestätigt hatte, mussten 80 Tiere getötet werden. Der Betrieb wurde gereinigt und desinfiziert. Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollierten alle Geflügelhaltungen der Schutzzone engmaschig, in der Überwachungszone stichprobenartig.
Weiter in Kraft bleibt im gesamten Landkreis Harburg die Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter Tel. 04171-693466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.
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