Auf ehemaligem Tierversuchslabor-Gelände
Tierheim ja, aber noch kein Tierzentrum

Bis im geplanten Tierzentrum auffällige Hunde einziehen können, müssen noch einige Auflagen erfüllt werden | Foto: bim
  • Bis im geplanten Tierzentrum auffällige Hunde einziehen können, müssen noch einige Auflagen erfüllt werden
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bim. Mienenbüttel. Für das Tierzentrum in Mienenbüttel, das auf dem Gelände des früheren Tierversuchslabors entstehen soll, wurde bislang noch keine tierschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Darauf weist der zuständige Landkreis Harburg jetzt hin. Lediglich die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Tierversuchslabors in ein Tierheim wurde erteilt.
"Der Betrieb des Tierzentrums ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Unabhängig von der Nutzungsänderung ist für den Betrieb des geplanten Tierzentrums eine tierschutzrechtliche Genehmigung nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz notwendig. Voraussetzung hierfür sind diverse Sachkundenachweise, die von einer künftigen Leitung des Tierzentrums erbracht werden müssen, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Vorhandensein eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin sowie eines bestandsbetreuenden Tierarztes bzw. einer Tierärztin. Eine Genehmigung nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz kann erst erteilt werden, wenn die notwendigen Nachweise vorliegen", informiert Kreissprecherin Katja Bendig.
Einige Medien hatten die Nutzungsänderung als "grünes Licht für das Projekt" gewertet, auf dem Gelände des ehemaligen Tierversuchslabors u.a. verhaltensauffällige Hunde aufzunehmen und zu vermitteln.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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