Salzhäuser Rat berät über Vorkaufsrecht
Erwirbt Gemeinde den Schützenplatz doch?

"Wir lassen prüfen, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt": Gemeindedirektor Wolfgang Krause | Foto: ce
  • "Wir lassen prüfen, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt": Gemeindedirektor Wolfgang Krause
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ce. Salzhausen. Kürzlich wurde zwischen der Schützenkompanie Salzhausen und Investor Steffen Lücking der Vertrag über den Verkauf eines gut 6.000 Quadratmeter großen Teilstückes des Schützenplatzes unterzeichnet (das WOCHENBLATT berichtete). Der mit den Vertragsformalitäten beauftragte Notar fragte jetzt bei der Gemeinde Salzhausen, die die Planungshoheit über das Gelände hat, ob sie für dieses ein Vorkaufsrecht besitzt und es gegebenenfalls wahrnehmen möchte. "Solche Anfragen sind bei derartigen Vertragsabschlüssen üblich", erklärte Gemeindedirektor Wolfgang Krause auf WOCHENBLATT-Anfrage. "Die Gemeinde lässt gerade prüfen, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt, und die Fraktionen des Rates beraten sich über die weitere Vorgehensweise", so Krause weiter. Eine Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes fällt der Rat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 16. Januar, um 20 Uhr im Rathaus.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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