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Technischer Defekt am Brückenuntersichtgerät
Messmarken-Arbeiten für Bahnbrücke Stelle auf 7. Juli verschoben

Damit mögliche Bewegungen, Setzungen oder Verformungen an der Bahnbrücke im Zuge der K22 in Stelle noch besser und schneller erkannt werden, erhält das Bauwerk Messmarken. Die ersten werden am Dienstag, 7. Juli, von 8.30 bis 11.30 Uhr angebracht. Dann sind kurzzeitige Vollsperrungen der Brücke und damit der Verbindung von Stelle nach Fliegenberg erforderlich. Ursprünglich sollten die Marken bereits am 16. Juni angebracht werden, was aber aufgrund eines technischen Defekts des Brückenuntersichtgeräts verschoben werden muss. Das teilt der Landkreis Harburg mit. 

Wenn die Messmarken für die beiden Vorfelder außerhalb der Bahnanlage angebaut werden, muss auf der K22, der Steller Chaussee, ein Brückenuntersichtgerät aufgestellt werden. Autofahrer können die Brücke dann nicht nutzen. Der Lkw-Verkehr wird in Fliegenberg (Steller Chaussee/Kreuzdeich) und am Kreisverkehr auf die Sperrung hingewiesen. Auch der Bus kann in der Zeit nicht fahren. Keine Einschränkungen gibt es für Fußgänger und Radfahrer, sie können die Bahnbrücke passieren.

Die „Nullmessung“ der Balken steht im Juli in einer nächtlichen Sperrpause der Bahn an. Dann werden im Bahnbereich Messmarken an die Balken angedübelt, die durch ein Vermessungsbüro eingemessen werden. Das führt nicht zu Einschränkungen.

Die Bahnbrücke in Stelle weist erhebliche alters- und konstruktionsbedingte Schäden auf. Bei der Herstellung der Brücke, die aus drei Feldern mit langen Spannweiten besteht, wurde 1975 ein Spannstahl verbaut, der nach heutigem Standard als spannungsrissgefährdet einzustufen ist. Das Bauwerk kann deswegen nicht mehr saniert werden, der Bauplanungsausschuss hat sich bereits grundsätzlich für einen Ersatzneubau ausgesprochen. Doch bis dahin wird die Brücke für die Sicherheit der Bürger engmaschig überprüft. Zu dem Monitoring gehört neben der jährlichen Sichtprüfung der Brückenkonstruktion auf Risse die Vermessung der Balken, die unterhalb der Brücke die einzelnen Brückenfelder stützen.

Damit alle Verkehrsteilnehmer die Brücke sicher nutzen können und um das Bauwerk möglichst gering zu belasten, kann die Brücke nur einspurig befahren werden. Der Verkehr wird per Ampel geregelt. Bei der freigegebenen Fahrspur beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge 30 Tonnen. Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, müssen mindestens 50 Meter Abstand eingehalten. Starkes Beschleunigen und Bremsen sollte vermieden werden. So kann die Lebensdauer der Brücke und damit die Befahrbarkeit möglichst lange erhalten werden. Auf den Bahnverkehr der Hauptstrecke zwischen Hamburg und Lüneburg haben die Einschränkungen keine Auswirkungen.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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