Johnson & Johnson

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Foto: Adobe Stock/Looker_Studio

Vollständiger Schutz nur nach Zweitimpfung
Mit "Johnson&Johnson" Geimpfte: Erst dritte Impfung gilt als Booster

(jd). Personen, die den Impfstoff von "Johnson & Johnson" erhalten haben, gelten ab sofort nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft. Entsprechend wird eine Zweitimpfung bei mit "Johnson & Johnson" Geimpften nicht mehr als Auffrischungsimpfung anerkannt. Das hat das niedersächsische Gesundheitsministerium bekanntgegeben. Das Ministerium bezieht auf das Paul-Ehrlich-Institut, das den Impfstatus für Personen mit einer "Johnson & Johnson"-Impfung...

  • Stade
  • 19.01.22
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