Buchholz: Geltungsdauer der Maskenpflicht verlängert
os/nw. Buchholz. Die Stadt Buchholz hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht verlängert. Sie gilt nun bis einschließlich Samstag, 5. Februar, und verpflichtet Menschen, die an Demonstrationen unter freiem Himmel teilnehmen - dazu zählen auch nicht angemeldete Versammlungen wie die sogenannten Spaziergänge am Montagabend -, die Abstände von 1,50 Metern einzuhalten und eine Atemschutzmaske (FFP2, KN 95 oder gleichwertig) zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von...