Tostedt
Keine hässlichen Bauruinen, nur ein "unvollendeter Wohnkomplex"
- Der "unvollendete Wohnkomplex"
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Das ist wirklich zynisch: Seit rund sechs Jahren gammeln zwei Betonklötze an Tostedts Ortseingang an der Heidenauer Straße vor sich hin, sind zum Teil zerfallen und haben Grünspan angesetzt. Aber statt zu handeln, bezeichnet der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde die Ruinen als "unvollendeten Wohnkomplex"! Diese Antwort bekam der Tostedter Anwohner Ernst Riebandt, der jahrzehntelang selbst im Grundbuchamt des Amtsgerichts Tostedt gearbeitet hat, als er nach einem WOCHENBLATT-Bericht den Abriss der Betonklötze auf Kosten des Eigentümers beim Landkreis beantragte, weil diese das Ortsbild verunstalten.
An der Heidenauer Straße 13 und 15 sollten einst insgesamt "52 moderne und zum Teil barrierefreie Eigentumswohnungen" entstehen. Die ursprünglich avisierte Fertigstellung: 2019. Doch stattdessen tut sich auf der Baustelle, auf der es gerüchteweise von Beginn an Probleme gegeben haben soll, nichts. Und das hässliche Eigentum wechselt kurioserweise häufiger den Besitzer.
Theoretisch wäre Verfahren
wegen Verunstaltung möglich
Das WOCHENBLATT hatte bei der Samtgemeinde und beim Landkreis Harburg als zuständiger Bauaufsichtsbehörde nach Möglichkeiten gefragt, die hässlichen Betonblöcke abzureißen. Ein Kreissprecher hatte geantwortet: "Theoretisch könnte ein Verfahren wegen Verunstaltung nach Paragraf 3 Absatz 3 der Niedersächsischen Bauordnung eingeleitet werden. Unserer Rechtsauffassung nach ist es aber sehr unwahrscheinlich, dadurch einen Abriss durchsetzen zu können. Denn dafür müsste Gefahr im Verzug sein, etwa weil ein Gebäude einsturzgefährdet ist." Der Paragraf 3, Absatz 3 besagt: "Bauliche Anlagen dürfen nicht verunstaltet wirken und dürfen auch das Gesamtbild ihrer Umgebung nicht verunstalten."
Genau über diese Verunstaltung ärgern sich seit 2019 nicht nur die Anwohner, sondern auch die Tostedter, die regelmäßig an dem Schandfleck auf der vielbefahrenen Heidenauer Straße vorbeifahren. Interessant wäre, zu erfahren, was auswärtige Pendler und Zulieferer bei dem Anblick von Tostedt halten mögen ...
Anwohner will nicht
bis zum Einsturz warten
Anwohner Ernst Riebandt argumentierte auch: "Ich möchte nicht bis zum Einsturz dieser zwei Bauruinen warten, die möglicherweise dort spielende Kinder oder eine nicht sesshafte Person unter sich begraben." Aber die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises sieht weder wegen der offensichtlichen Verunstaltung noch wegen drohender Einsturzgefahr Handlungsbedarf. Stattdessen bedankt sich der Mitarbeiter der Kreisbehörde bei Ernst Riebandt für "die Mitteilung Ihrer Bedenken hinsichtlich des unvollendeten Wohnkomplexes ...". Der bestehende Rohbau entspreche "den geltenden rechtlichen Vorgaben und insbesondere der erstellten Baugenehmigung".
In Tostedt rotten zwei Bauruinen seit mehr als sechs Jahren vor sich hin - und keine Behörde unternimmt etwas. Zuständig wäre die Bauaufsicht beim Landkreis Harburg, aber die Behörde findet allerlei Argumente für ihre Untätigkeit.
Insgesamt sind für den Bereich Bauaufsicht drei Vollzeitstellen "veranschlagt", heißt es von der Kreissprecherin auf WOCHENBLATT-Anfrage. "Demgegenüber stehen pro Jahr über 300 Bauaufsichtsvorgänge und mehr als 70 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Gelegentlich sind auch die örtlich zuständigen Ingenieure bei erforderlichen Ortsbesichtigungen oder Gutachten für die Bauaufsicht tätig", teilt Katja Bendig mit.
Vermutlich hat der Eigentümer
nicht genügend finanzielle Mittel
In der Antwort des Landkreises auf den Antrag von Anwohner Ernst Riebandt, der einen Abriss wegen Verunstaltung beantragt hatte, zeigt die Behörde Verständnis mit dem Eigentümer. Darin heißt es u.a.: "Sofern Sie die Einleitung gemäß Paragraf 3, Absatz 3 der Niedersächsischen Bauordnung wegen Verunstaltung gegen den grundbuchamtlichen Eigentümer mit dem Ziel des Rückbaus auf seine Kosten fordern, bitte ich zu berücksichtigen, dass der Eigentümer vermutlich nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt, um die geforderten Arbeiten auszuführen." Sollte die Kreisverwaltung in dem Fall für den Abriss sorgen, "würden sämtliche Kosten daher vom Steuerzahler zu tragen sein. Das ist sicherlich nicht im öffentlichen Interesse."
Auch sei die Beseitigung der bereits errichteten Gebäudeteile "hinsichtlich wirtschaftlicher Erwägungen und auch aus Umweltschutzgründen" zudem nicht zielführend. Es sei schließlich schon sehr viel in Baumaterialien und Energie investiert worden.
Landkreis sagt, er habe
keine rechtliche Handhabe
Kreissprecherin Katja Bendig: "Wie lange die Investoren den jetzigen Zustand des Gebäudes noch unangetastet lassen wollen, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir haben grundsätzlich keine rechtliche Handhabe, jemanden zu zwingen, ein Gebäude in einem gewissen Zeitraum fertigzustellen." Womöglich gibt es aber eher das Problem, dass die wechselnden Immobilienbesitzer weder für die Samtgemeinde noch für den Landkreis greifbar sind.
Zumindest ist der Landkreis optimistisch, "dass sich ein neuer Investor finden wird, sobald sich die Rahmenbedingungen für das Bauen in Deutschland wieder bessern".
Allerdings: Als im Frühjahr 2018 der Bau der 52 "modernen und zum Teil barrierefreien Eigentumswohnungen" in einer Einwohnerversammlung vorgestellt wurde, waren die Baukosten noch nicht so hoch wie jetzt. Und das Interesse von Kauf- und Mietwilligen an den Wohnungen war riesig. Sie hätten nur fertig werden müssen. An der jetzigen Substanz ist jedenfalls nichts mehr zu retten.
Auf ein Wort: Ruinen entsprechen der Baugenehmigung?
Ich bin durchaus tolerant, was Vielfalt beim Bau und bei der Optik angeht. Aber was an der Heidenauer Straße 13 und 15 seit Jahren passiert oder eben nicht passiert, ist ein Skandal. Wenn es ansonsten um Haus- und Grundbesitzer geht, ist der Landkreis rigoroser bei der Durchsetzung seiner Vorgaben. Dass diese Ruinen noch der Baugenehmigung entsprechen, glaube ich nicht. Bianca Marquardt
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Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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