Samtgemeinde Tostedt
Osterfeuer müssen angemeldet werden
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Die Ostertage stehen vor der Tür, damit auch die Osterfeuer in der Region. Dazu erklärt die Samtgemeinde Tostedt in einer Allgemeinverfügung, worauf Veranstalter für Osterfeuer zu achten haben.
Osterfeuer müssen spätestens zwei Wochen vor Ostern angemeldet werden, auch kleine private Feuer. Wer diese nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Für jedes Feuer ist die genaue Lage, der Name und Adresse des Verantwortlichen und dessen telefonische Erreichbarkeit per Handy anzugeben. Bei größeren Osterfeuern sind mindestens zwei Verantwortliche mit Handynummern anzugeben. Nicht angemeldete Osterfeuer dürfen nicht angezündet werden.
Auf der Internetseite www.tostedt.de befindet sich unter Bürgerservice > Dienstleistungen von A-Z > Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) ein ausfüllbarer Anmeldebogen.
Ein Osterfeuer darf nur am Ostersamstag oder Ostersonntag in der Zeit von 18 bis bis 24 Uhr abgebrannt werden. Nach diesem Zeitraum ist es vom Veranstalter vollständig abzulöschen. Die Feuerstelle ist ständig unter Aufsicht zu halten. Während des Abbrennens müssen zwei erwachsene Personen ständig anwesend sein. Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.
Der Ausschank von alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken und der Verkauf von Speisen sind nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) mindestens vier Wochen vorher anzumelden.
Im Rahmen des Osterfeuers darf nur unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Dieses Holz darf frühestens zwei Wochen vor dem Osterfeuer zur Brennstelle gebracht werden und zum Schutz von Tieren erst am Brenntag aufgeschichtet bzw. umgeschichtet werden. Zum Anzünden sind entflammbare Flüssigkeiten, z.B. Benzin oder Alkohol, verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden strafrechtlich (§ 325 Strafgesetzbuch) verfolgt. Zum Anzünden darf nur Stroh, Papier oder ähnliches trockenes Material verwendet werden.
Das Feuer darf nur nach erfolgter Bestätigung der Samtgemeinde Tostedt angezündet werden. Bei langanhaltender trockener Witterung (Waldbrandstufe 4) sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Windstärke unterrichtet die Samtgemeinde Tostedt die Veranstalter im Vorwege über eine mögliche Absage des Osterfeuers. Bei Waldbrandstufe 5 ist das Feuer ohne zuvor erfolgte Unterrichtung durch die
Samtgemeinde Tostedt untersagt.
Beeinträchtigungen durch starken Rauch für benachbarte Wohnbebauung oder den Straßen- sowie Eisenbahnverkehr sind zu vermeiden. Im Zweifel ist das Feuer abzulöschen.
Osterfeuer dürfen nicht angezündet werden in einem Abstand von weniger als 150 m von der Wohnbebauung, in der Nähe von Straßen und Eisenbahnstrecken, in der Nähe von Naturschutzgebieten
auf moorigem Gelände oder in der Nähe von Bäumen oder Hecken unter oder in der Nähe von Stromleitungen.
Redakteur:Stefanie Hansen aus Tostedt |
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