Tostedt
Wochen der offenen Tür an den Bauruinen

Mehrere Wochen lang war das Grundstück Heidenauer Straße 13 wieder begehbar. Ein toller "Abenteuerspielplatz" | Foto: bim
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  • Mehrere Wochen lang war das Grundstück Heidenauer Straße 13 wieder begehbar. Ein toller "Abenteuerspielplatz"
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Die zwei hässlichen Bauruinen am Ortseingang Tostedts aus Richtung Heidenau kommend gammeln nunmehr seit sechs Jahren vor sich hin. Der "unvollendete Wohnkomplex", wie der Landkreis Harburg den Schandfleck nennt, hat in den vergangenen Jahren mehrfach die Besitzer gewechselt - Immobilienfirmen, deren Geschäftsführer zum Teil ebenfalls häufig wechseln und die nicht erreichbar sind. Die Gemeinde kann nichts tun, der Landkreis Harburg als Bauaufsichtsbehörde unternimmt nichts in Sachen Abrissverfügung. 

Es gebe eine Möglichkeit, den Abriss anzuordnen, denn Paragraf 3, Abs.3, der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) besagt: "Bauliche Anlagen dürfen nicht verunstaltet wirken und dürfen auch das Gesamtbild ihrer Umgebung nicht verunstalten."
Auf diesen Paragrafen bezog sich Anwohner Ernst Riebandt, der beim Landkreis einen Abriss wegen Verunstaltung beantragt hatte. Denn Anwohner und Gemeinde sind genervt von dem Anblick der verrottenden Betonklötze. Auch sind diese kein schönes Entrée für Tostedt.

Doch die Behörde zeigt stattdessen Verständnis für den Eigentümer. Der Landkreis bat Ernst Riebandt im Antwortschreiben u.a., "zu berücksichtigen, dass der Eigentümer vermutlich nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt, um die geforderten Arbeiten auszuführen." Sollte die Kreisverwaltung in dem Fall für den Abriss sorgen, "würden sämtliche Kosten daher vom Steuerzahler zu tragen sein. Das ist sicherlich nicht im öffentlichen Interesse."

Eigentümer haftet
wenn etwas passiert

Mehrere Wochen lang war die Baustelle nun wieder frei zugänglich, weil einer der Bauzäune geöffnet und verbogen wurde. Wenn etwas passiert, etwa durch spielende Kinder, ist der Eigentümer haftbar. Dieser muss laut Landkreis auch dafür sorgen, dass das Grundstück entsprechend gesichert ist und davon keine Gefahr ausgeht. 

Auch stellt sich die Frage, ob der Müll und Bauschutt auf dem Gelände noch zur ursprünglichen Baustelle gehört oder von Unbekannten dort entsorgt wurde.  

Laut Gemeindedirektor Dr. Peter Dörsam hat die Gemeinde Tostedt den Landkreis mehrfach informiert, dass die Baustelle mit den Bauruinen eine Gefahrenquelle ist. "Es muss auf jeden Fall etwas passieren", so Dörsam. Und weiter: "Es ist normal, dass der Eigentümer dort tätig werden muss. Aber es scheint niemand greifbar zu sein, der reagiert."

Die Bauruinen an der Heidenauer Straße seien bei der Bauaufsicht Thema, informiert Kreissprecher Andres Wulfes auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Der Eigentümer, der zunächst in Bayern und jetzt in Timmendorf gemeldet sei, sei mehrfach angeschrieben worden: Zuletzt sei ein Brief vom April zurückgekommen, auf den Ende Mai an die neue Anschrift versendeten Brief habe der Eigentümer bislang nicht reagiert. In den Briefen sei der Eigentümer aufgefordert worden, das Gelände zu sichern, und auch zu erklären, was er auf den Grundstücken an der Heidenauer Straße 13 und 15 weiter vor hat.

"Der Außendienst wird sich die Situation demnächst vor Ort anschauen", sicherte Wulfes zu. Und tatsächlich wurde das Grundstück mittlerweile wieder gesichert.

Eine verrottende Ruine
für 610.000 Euro

Und es gibt unfassbare Neuigkeiten zu den Bauruinen: Für die beiden Grundstücke sind mittlerweile Versteigerungsverfahren beim Amtsgericht Tostedt anhängig - 12 K 12/22 (Heidenauer Straße 13) und 13/22 (Heidenauer Str. 15). Im Verfahren 12 K 13/22 ist durch Beschluss vom 19. März 2025 der Verkehrswert des Versteigerungsobjekts auf unglaubliche 610.000 Euro festgesetzt worden - für ein Objekt, das auseinanderbricht und komplett durchfeuchtet ist. Ein Versteigerungstermin ist laut Amtsgerichtdirektorin Dr. Astrid Hillebrenner noch nicht anberaumt worden. "Im Verfahren 12 K 12/22 ist die Verkehrswertfestsetzung, die auf der Grundlage von Wertgutachten erfolgt und später Ausgangspunkt der Versteigerung ist, noch nicht erfolgt; unter anderem sind noch Ermittlungen zu tätigen, die Einfluss auf den Verkehrswert haben können", so Dr. Hillebrenner.

Geschäftsführer seit 2011
in 20 Unternehmen

Der aktuelle und seit September 2024 eingesetzte Geschäftsführer des Unternehmens, dem die Grundstücke derzeit gehören, ist derselbe, der auch 2019 verantwortlich war, als auf den genannten Flächen an der Heidenauer Straße eigentlich zwei fertige Wohngebäude stehen sollten. Laut "North Data", einer Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa, taucht dessen Name seit 2011 als Geschäftsführer in 20 unterschiedlichen Unternehmen für "An- und Verkauf sowie Halten und Verwalten und Entwicklung von Immobilien einschließlich der Tätigkeit als Bauträger" bundesweit auf.

Alle Texte zu Bauruinen Tostedt
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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