Neubaugebiet Weller Straße Tostedt
Anwohner fordern andere Zufahrt

Durch eine Erschließung des neuen Wohngebietes an der Weller Straße über den verkehrsberuhigten Bosteler Berg befürchten Anwohner ein stark steigendes Verkehrsaufkommen  | Foto: bim
  • Durch eine Erschließung des neuen Wohngebietes an der Weller Straße über den verkehrsberuhigten Bosteler Berg befürchten Anwohner ein stark steigendes Verkehrsaufkommen
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bim. Tostedt. Der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Otter zugunsten von Wohnbebauung und einer Gemeindebedarfsfläche für eine Kindertagesstätte an der Weller Straße wurde jetzt vom Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Samtgemeinde Tostedt zugestimmt. Vier Anwohner hatten im Rahmen der öffentlichen Auslegung Bedenken geäußert, insbesondere wegen der Erschließung des Wohngebietes über den verkehrsberuhigten Bosteler Berg.
Ein Anwohner berichtete, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich, für den Schrittgeschwindigkeit gilt, schon jetzt vielfach zu schnell gefahren werde. Er und seine Nachbarn haben außerdem Bedenken gegen das durch die neue Wohnbebauung steigende Verkehrsaufkommen.
Während die in dem Gebiet an der Weller Staße geplante Kita von der Weller Straße (L141) aus erschlossen werden soll, ist die Zufahrt zur neuen Wohnbebauung bisher über den Bosteler Berg vorgesehen.
Bauamtsleiter Axel Seute erklärte, dass dieser Punkt von der Samtgemeinde "nicht vertieft" betrachtet, sondern im Zuge der Beratungen des Bebauungsplanes „Südlich Weller Straße“ durch die Gemeinde Otter bearbeitet werde. Bereits im Vorfeld der Bebauungsplanung habe es Gespräche mit der Landesstraßenbaubehörde wegen einer Erschließung auch der Wohnbaufläche von der L141 aus gegeben, eine zweite Zufahrt von der Landesstraße sei damals abgelehnt worden, berichtete Seute. Es solle aber erneut einen Ortstermin mit Verkehrsbehörde, Landesstraßenbauamt und Polizei an der Einmündung L141/Bosteler Berg geben, um die Frage der Zufahrt ebenso zu klären wie die der Installation einer Bedarfsampel. Die Ampel an der Weller Straße hält die Samtgemeinde für die Sicherheit der Fußgänger für erforderlich.
Auf den Einwand eines Anwohners, dass eine Nach- oder Innenverdichtung der Entwicklung auf freier Fläche vorzuziehen sei, erklärte Gerhard Netzel (SPD), dass Alternativstandorte umfassend geprüft worden seien. Es sei ausreichend untersucht worden, wo Kita-Standorte fehlen. Und mit der Wohnbebauung schließe man die Bebauung zwischen Otter und Tostedt.
Sven Bauer (CDU) zeigte Verständnis für die Anwohner. Auch wenn es fachlich richtig sei, höre sich manche Erwiderung der Verwaltung auf die Anlieger-Bedenken bezogen auf die Zuständigkeiten schroff an. Und in der Tat ist es für den Normalbürger schwierig nachzuvollziehen, dass das Grundstück der Samtgemeinde Tostedt gehört, aber auf Gebiet der Gemeinde Otter liegt und damit auch die Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes zuständig ist. Während im F-Plan nur die "grobe" vorbereitende Bauleitplanung - wie hier mit Anordnung von Wohn- und Gemeindebedarfsflächen - vorgegeben wird, obliegt es der Gemeinde, die "Feinheiten" bei der zulässigen Bebauung und Erschließung festzulegen.
• Die Flächennutzungsplan-Änderung soll am 8. Juli im Samtgemeinderat abschließend beraten werden.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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