Strecke Hamburg-Hannover
Bundestag bewilligt milliardenschweren Bahntrassen-Neubau
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, nach 20-minütiger Aussprache die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zum Bericht des Bundesverkehrsministeriums über das „Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg“ angenommen. Der Bericht beschreibt u.a. eine Vorzugsvariante für das Schienenprojekt und schildert das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. In der von der AfD-Fraktion beantragten namentlichen Abstimmung votierten 414 Abgeordnete für die Annahme einer Entschließung, 132 stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.
Hier die öffentlichen Ausführungen auf der Bundestags-Homepage im Wortlaut, die mit den Angaben bzw. Aussagen und Empfehlungen von DB InfraGo sowie der Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) nahezu identisch sind:
Zusätzlicher Lärmschutz bei Härtefällen
In der Entschließung fordert der Bundestag unter anderem, etwa für besondere Härtefälle entlang der Aus- und Neubaustrecke zusätzliche Lärmvorsorgemaßnahmen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro bereitzustellen. Des Weiteren wird verlangt, bei der Trassenführung auf den Schutz der Gedenkstätte Bergen-Belsen zu achten.
Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen . Den Entschließungsantrag der AfD lehnten alle anderen Fraktionen ab, dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller zu, während die Linksfraktion sich enthielt.
Bericht des Bundesverkehrsministeriums
Das Bedarfsplanvorhaben „ABS/NBS Hannover – Hamburg“ dient laut Bundesregierung der Auflösung eines zentralen Engpasses im deutschen Schienennetz sowie der Aufnahme der prognostizierten Steigerung des Seehafenhinterlandverkehrs. Vorgesehen sei der zweigleisige Neubau zwischen Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit einer Streckenlänge von 109 Kilometern, heißt es in dem Bericht.
Laut Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) würden mit der vorliegenden Vorzugsvariante die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das EBA komme zu dem Ergebnis, „dass mit der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird“.
Zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante
Die Region habe im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante erhoben, die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgingen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt würden, heißt es in der Vorlage. Die Forderungen beträfen im Wesentlichen das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes sowie eine Anpassung der Trassierung und der Verknüpfung des Neubaus mit weiteren Teilen der Region. Darüber hinaus würden weitere Forderungen zur landschafts- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Infrastrukturneubaus gestellt.
Regionale Forderungen würden "Projekt" bis 4,99 Milliarde Euro teurer machen
Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen kommen, so schreibt die Bundesregierung, würde dies zu erheblichen Mehrkosten in Höhe von bis zu 4,99 Milliarden Euro im Vorhaben ABS/NBS Hannover – Hamburg führen. „Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen könnte dazu führen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Vorhabens nicht mehr gegeben (Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner 1) und das Gesamtvorhaben auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar wäre“, heißt es.
Kein Spielraum zur Finanzierung regionaler Forderungen
Davon unabhängig bestehe im Rahmen der aktuell und absehbar verfügbaren Haushaltsmittel kein Spielraum zur Finanzierung der planerischen und baulichen Umsetzung der regionalen Forderungen. Diese könnte der Vorlage zufolge nur zulasten anderer, parallel in Planung und Realisierung befindlicher Vorhaben des Bedarfsplans Schiene gewährleistet werden. Verlorene Planungs- und Investitionsmittel in relevanter Höhe wären bei den betroffenen Vorhaben in diesem Szenario nicht vermeidbar, die Umsetzung des Bedarfsplans insgesamt würde sich damit weiter verzögern.
„Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden“, lautet das Fazit. Der Bund empfehle daher die Bestätigung der in der Unterrichtung beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.
Abgelehnte Entschließungsanträge
Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/8448(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert, der beschleunigten Fertigstellung der Autobahn A 20 höchste Priorität einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern. Die Planung für eine Schienenneubaustrecke wie im „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover – Hamburg“ dargelegt sollte beendet werden, so die Fraktion.
Der Entschließungsantrag der Grünen umfasst einen Forderungskatalog mit 14 Punkten. Unter anderem sollte der Lärmschutz entlang der geplanten Strecke bei allen Verkehrsträgern vorgenommen werden, und zwar unter Berücksichtigung der Autobahn 7. Daher müsse die weitere Lärmreduzierung durch eine bedeutende Minderung des Autobahnlärms mittels geeigneter Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden. Bei der Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen seien die Kommunen und Landkreise einzubeziehen, fordert die Fraktion. (hau/vom/08.10.2026)
Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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