Tostedt
Erst Debatte um Windkraft, jetzt um Photovoltaik auf Freiflächen

So sehen Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus  | Foto: chok
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Nachdem es jetzt um die Auswertungen der Stellungnahmen zu den Windkraftflächen im Landkreis Harburg geht, spaltet die Diskussion um eine weitere erneuerbare Energiequelle die Gemüter: Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Auch die wird es vermutlich vorrangig auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen geben. Um die Anträge von zwei Grundstückseigentümern aus Heidenau auf Errichtung solcher Anlagen auf ihren Flächen ging es kürzlich im Tostedter Samtgemeinderat.

Hintergrund: Nach einer Änderung des Baugesetzbuches gelten Solarparks entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen in einem 200 Meter breiten Korridor als privilegiert. Für Anlagen in diesem Bereich ist keine Bauleitplanung mehr notwendig, sie können auch ohne Zustimmung der jeweiligen Gemeinde errichtet werden. Für alle anderen Außenbereiche sind ein Bebauungsplan und die Anpassung des Flächennutzungsplans vonnöten. So auch für die Anlagen in Heidenau.

Die Fläche A wird als intensiv landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt und umfasst drei einzelne Bereiche, die zusammen eine ca. 11,88 Hektar umzäunte Fläche ergeben - auf der eine PV-Gesamtleistung von rund 15.374 kWp (Kilowatt Peak) möglich wäre. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gab es laut Verwaltung zu dieser Fläche keine Bedenken. Auch der Arbeitskreis Naturschutz (AKN) hat die Fläche in seiner Stellungnahme mit „okay“ eingestuft.

Für diese Fläche in der Nähe des Fuchswinkels besteht laut Antragsteller das Einverständnis der Gemeinde Heidenau, in direkter Nachbarschaft befinde sich bereits ein Sondergebiet für regenerative Energien im Bebauungsplan "Fuchswinkel Ost".

Die Fläche B wird als Grünland genutzt und würde auf insgesamt ca. 14,3 Hektar umzäunt - mit einer möglichen PV-Gesamtleistung von rund 20.716 kWp.

Für Fläche im Bereich Bruchweg
gibt es Klärungsbedarf

Für diese Fläche im Bereich des Bruchwegs seien noch verschiedene Punkte aus der durchgeführten Beteiligung zu beachten. So habe die Gemeinde Heidenau in ihrer Stellungnahme u.a. auf eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes auch westlich der K15 hingewiesen. Nach Einschätzung der Tostedter Verwaltung betrifft dies vorrangig einen Bereich entlang der K15, tangiere jedoch nicht die beantragte Fläche B.

Der AKN hat die Fläche in seiner Stellungnahmen in zwei Teilbereiche gegliedert. Demnach solle der westliche Teil aus naturschutzfachlicher Sicht gestrichen werden. Da der nordöstliche Teil überwiegend Ackerfläche mit Nähe zur Autobahn und zum Gewerbegebiet ist, wäre dieser Teil laut AKN in Ordnung.

In der Diskussion im Samtgemeinderat meinte Anette Randt (CDU): "Ich bin gegen Photovoltaikanlagen in freier Fläche." Die Flächen für die Landwirtschaft würden immer weniger, PV-Anlagen gehörten besser auf Dächer. "Diese schwarzen Flächen" kritisierte auch Grünen-Ratsherr Stephan Heger. "Aber wir können dem Grundeigentümer kein etabliertes Verfahren verweigern", fügte er hinzu. Die Frage nach Einzäunung oder Eingrünung der Flächen würde im weiteren Verfahren wie auch die Stellungnahmen geprüft, so Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam. Die Samtgemeinde hatte vergangenes Jahr eine Planung gemacht, in welcher Relation Flächen für diese Solar-Standorte infrage kämen, und die beantragten Flächen seien enthalten.

Grünen-Ratsfrau Sonja Kröger wies darauf hin, dass es inzwischen Agri-PV-Anlagen gebe, nach deren Installation Flächen dennoch weiter landwirtschaftlich bewirtschaftet werden könnten. (Für eine solche Anlage liegt inzwischen ein Antrag aus Wüstenhöfen vor, der am 7. Mai im Fachausschuss beraten wird).

Änderung des Flächennutzungsplan
in Aussicht gestellt

Ergebnis im Rat: Mehrheitlich beschloss der Samtgemeinderat bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung, eine Änderung des Flächennutzungsplanes auf Errichtung von freistehenden Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgrund der vorgelegten Anträge grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Vor Einleitung eines F-Planänderungsverfahrens sollen weitergehende Informationen, insbesondere zur Fläche B, vorgelegt werden.

Bevor es so weit ist, muss aber auch noch auf Kreisebene das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) angepasst werden.

• Laut dem Landkreis Harburg als Bauaufsichtsbehörde standen die beiden Anträge für PV-Freiflächenanlagen kurz vor der Ablehnung, weil der Bau planungsrechtlich nicht zulässig gewesen sei. Die Anträge seien dann Mitte Februar zurückgenommen worden. "Bei einer nicht privilegierten PV-Freiflächenanlage ist eine Flächennutzungsplan-Änderung nicht ausreichend, sondern es muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hier wäre dann wieder die Gemeinde Heidenau am Zug", so Kreissprecherin Katja Bendig.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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