Heidenau
Neun 266 Meter hohe Windkraftanlagen für Heidenau beantragt

Die Windkraftanlagen in Wüstenhöfen und Heidenau wurden 2002 und 2006 in Betrieb genommen | Foto: bim
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Neun neue Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 266 Metern und lediglich 900 Meter von der Ortsgrenze entfernt könnten östlich der Gemeinde Heidenau entstehen. Um über den geplanten "Windpark Avenser Wieh" zu informieren, lädt die Gemeinde für Donnerstag, 23. April 2026, um 19 Uhr in den Heidenauer Hof, Hauptstraße 23, ein.

Die Errichtung der neun neuen Anlagen hat die Firma NeXtWind aus Berlin beantragt, die bereits vor vier Jahren angekündigt hatte, die bestehenden 150-Meter-Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Tostedt und Heidenau zu repowern, also durch neue, leistungsstärkere und um 50 Meter höhere Anlagen zu ersetzen.

Bezogen auf die neun neuen beantragten Windenergieanlagen (WEA) kritisierte der eine oder andere Einwohner jetzt, die Verwaltung der Gemeinde Heidenau habe die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig informiert. Und das, obwohl die aktuellen Anträge seit 17. Dezember 2025 beim Landkreis Harburg vorliegen und die ursprüngliche Frist zur Stellungnahme bereits Mitte März abgelaufen sei. 

Die Gemeinde selbst sei erst Mitte Februar offiziell in das Verfahren eingebunden worden, informiert Heidenaus Bürgermeister Dierk Beneke auf WOCHENBLATT-Anfrage. Seitdem laufe die Beteiligungsfrist für die Gemeinde, die aktuell bis Ende April angesetzt sei. "Darüber hinaus wurde vorsorglich eine Fristverlängerung bis Ende Mai beantragt, um eine sorgfältige und fundierte Prüfung sicherzustellen. Unabhängig davon ist nach aktuellem Stand des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) derzeit ohnehin noch keine Genehmigungsfähigkeit gegeben", so Beneke. Er stellt klar, dass die Gemeinde ihren Informations- und Beteiligungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen sei. Die öffentliche Bekanntmachung der Infoveranstaltung durch die Gemeinde sei am 11. April dieses Jahres erfolgt.

Zugleich betont der Bürgermeister, dass hinsichtlich der geplanten neun neuen Windenergieanlagen noch keine Entscheidungen getroffen worden seien. Mit Blick auf die geplante Höhe von bis zu 266 Metern spricht er sich für eine reduzierte Anzahl von Anlagen sowie größere Abstände zur Wohnbebauung aus. Die beantragten Anlagen seien rund 30 Prozent höher als die bestehenden. Aus seiner Sicht wären Abstände von etwa 1.200 Metern zur Wohnbebauung wünschenswert, auch wenn gesetzlich geringere Mindestabstände vorgesehen sind.

„Wir brauchen erneuerbare Energien", unterstreicht Bürgermeister Dierk Beneke. Und auch wenn die Gemeinde mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde Strom profitiere, sei es ihm wichtig, dass die Anlagen „orts- und menschenverträglich sind”. „Es würde mich freuen, wenn wir es hinbekommen, dass die Heidenauer und die Einwohner benachbarter Ortschaften mit den Anlagen leben können", erklärt Beneke im WOCHENBLATT-Gespräch.

Kreissprecher Andres Wulfes bestätigt, dass das Beteiligungsverfahren für die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms mit dem Teilplan Wind noch laufe, noch keine Rechtskraft habe und somit auch noch keine Genehmigungsfähigkeit gegeben sei. Bezüglich der Abstände der WEA zu Ortschaften gelte das gesetzliche Minimum der doppelten Anlagenhöhe zwischen den Wohnhäusern und dem Mittelpunkt des Mastes. "Das heißt, bei einer 250 Meter hohen Anlage sind es 500 Meter; bei größeren Anlagen entsprechend mehr. Bei der Flächenausweisung nach dem Regionalplan ist aber ein Abstand von 900 Metern für die Rotorblattspitzen vorgesehen. Das heißt, bei Rotoren mit einer Blattlänge von 82,5 Metern beträgt der Abstand des Mittelpunkt des Mastes zu den Wohnhäusern 982,5 Meter."

Sind die Anlagen aus Sicht des Landkreises genehmigungsfähig (Stichwort: Umzingelung von Heidenau und Ochtmannsbruch)? Derzeitig läuft das Beteiligungsverfahren zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Somit kann (in Ausnahme zum Planungsrecht) hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Solange das in Aufstellung befindliche RROP keine Rechtkraft erlangt, scheitert die Genehmigungsfähigkeit am Planungsrecht. Nach dem Stand des ersten Entwurfs des Regionalplans liegt das Vorhaben innerhalb eines Vorranggebiets Windenergie.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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