Rentner ziehen vor den Reichstag

Demonstriert mit Gleichgesinnten in Berlin: Herbert Heins | Foto: archiv / os
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Geschädigte von Doppelverbeitragung von Direktversicherungen wollen Politiker zum Umdenken bewegen

(os). Jetzt macht die "Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte Direktversicherung" (IG) mobil: Zahlreiche Rentner, die sich gegen die ihrer Meinung nach unrechtmäßige Doppel-Verbeitragung von Direktversicherungen wehren, reisen am Donnerstag, 19. März, zu einer Demonstration am Reichstagsgebäude in Berlin. Beginn ist um 12.30 Uhr. Tags darauf sind weitere Protestaktionen in der Bundeshauptstadt geplant. Das Fernsehen wird berichten, u.a. ist ein Beitrag in dem ARD-Magazin "Plus-Minus" vorgesehen. Auch diverse Betroffene aus der Region nehmen an der Demonstration teil, unter ihnen Herbert Heins (65), der das Thema über das WOCHENBLATT öffentlich gemacht hatte.
Hintergrund: Heins, der in Hollenstedt (Landkreis Harburg) wohnt, hatte für seine Rente privat vorgesorgt und einen Teil seines Brutto-Gehaltes in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt. Diese wurde von Heins' Arbeitgeber in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurden mit einer pauschalierten Lohn- und Kirchensteuer sowie dem gültigen Arbeitnehmeranteil belegt. Bei der Auszahlung der Lebensversicherung musste Heins die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das war 2004 im "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GMG) festgelegt worden. Die fünfstellige Summe zahlt Heins nun in monatlichen Beiträgen, verteilt auf zehn Jahre. Heins will die Zahlung vor dem Sozialgericht in Lüneburg anfechten, ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.
Insgesamt seien bundesweit sechs Millionen Bürger von der Regelung betroffen, erklärt die IG. Sie verweisen auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvR 1660/08) aus dem Jahr 2010: Demnach stelle die Kapitalauszahlung einer Lebensversicherung ohne vorausgegangener Versorgungszusage des Arbeitgebers keine Betriebsrente oder Versorgungsbezug dar und sei somit nicht krankenkassenpflichtig. Die Sozialgerichte ignorierten diesen höchstrichterlichen Beschluss und sprechen ihr eigenes Recht, so die IG. Die Doppelverbeitragung sei "Diebstahl, Enteignung, Vertrauensbruch par excellence sowie Altersdiskriminierung".
Die IG hofft, in Berlin Bundestagsabgeordnete dazu zu bewegen, sich für eine Änderung des GMG einzusetzen. Die Chancen dafür sind eher gering. In einer Mail an IG-Mitglied Peter Haupt äußerte sich Michael Grosse-Brömer, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Brackel (Landkreis Harburg), jüngst, dass eine Änderung nicht zur Diskussion stehe. Grosse-Brömer verwies auf sieben Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die allesamt die bestehende Regelung als verfassungskonform ansähen.

Rentner, die sich an der Demonstration beteiligen wollen, müssen die Fahrt nach Berlin selbst organisieren. Zur besseren Planung wird um eine Anmeldung bei IG-Mitorganisator Wolfgang Kleinholz gebeten unter wolfgang.kleinholz@gmail.com.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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