Niedersachsen
Sportplatz-Bewässerung soll wieder erlaubt werden

Können sich Sportvereine die Bewässerung bald noch leisten? Das fragen sich TSV-Heidenau-Platzwart Rolf DiVito (Mi.) sowie die Jugendspieler (v. li.): Noel Schmidt Fernandez, Jonny Löbel-Cöllen, Fynn Buhmann und Mika Löll  | Foto: TSV Heidenau
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Dass gemeinnützige Sportvereine mit ihren ehrenamtlichen Vorständen und Übungsleitern für die notwendige Bewässerung ihrer Sportplätze wegen einer Gesetzesänderrung nun kräftig zur Kasse gebeten werden, stößt auf erheblichen Widerstand. Nun hat die Landes-CDU, unterstützt von den heimischen Abgeordneten André Bock, Jan Bauer und Dr. Bernd Althusmann, beantragt, diese Änderung wieder rückgängig zu machen. Um das Thema geht es am heutigen Mittwoch im Landtag.

„Wir als CDU-Fraktion erwarten von der rot-grünen Mehrheit eine Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes. Dazu haben wir einen Vorschlag“, so Bernd Althusmann. Demnach könnten Passagen im Niedersächsischen Wassergesetz so abgeändert werden, dass die Beregnung und Berieselung nicht nur "zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken" erfolgen darf, sondern auch zur "Förderung des Pflanzenwachstums auf Sportflächen durch als gemeinnützig anerkannte Vereine“.
„Unsere Sportvereine im Landkreis Harburg sind eine der zentralen, gesellschaftlichen Säulen, insbesondere mit Blick auf unsere Kinder und Jugendlichen. Vernünftige, auch durch Beregnung gepflegte, Sportstätten sind dafür die Grundlage“, erklärt André Bock. Eine vermeintlich unscheinbare, präzisere Gesetzesänderung der Landesregierung habe hier fatale Folgen, wie sich erst jetzt zeige.

„Mit unserem Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes bringen wir Klarheit für alle Seiten und vor allem führt es zu einer Ent- statt Belastung unserer Sportvereine“, sagt Bock.

Antwort auf den Brandbrief

Auf den Brandbrief der Sportvereine an Landrat Rainer Rempe nahm der Erste Kreisrat Josef Nießen Bezug. Er zeigt Verständnis für den Unmut, verweist aber darauf, dass die Landkreise die Aufgabe im Auftrage des Landes wahrnehmen und die Gebühren auch dorthin abführen müssen.
"Eine Umfrage bei den benachbarten Landkreisen hat ergeben, dass diese alle das neue Recht anwenden und ich gehe nach meinem jetzigen Kenntnisstand davon aus, dass dies auch im Landkreis Stade der Fall sein wird", teilt Nießen mit.
Er stimme sich derzeit mit den umliegenden Landkreisen ab, inwieweit über die kommunalen Spitzenverbände auf das Land Niedersachsen eingewirkt werden kann, um ggf. eine Änderung der aktuellen Regelung zu erwirken.


Von 304 Euro rauf auf 12.000 Euro

In der jüngsten Sitzung des Kreisumweltausschusses informierte die Kreisverwaltung über die Gebührenbescheide, die der Landkreis im Auftrag des Landes Niedersachsen für die Sportplatzbewässerung erhebt. Es gebe 15 Sportvereine im Landkreis, die über ein Wasserrecht verfügen. 2021 mussten diese alle für Wasserentnahmen 304 Euro zahlen, in diesem Jahr sei bereits eine Summe von 12.000 Euro aufgelaufen, wobei noch nicht alle Vereine eine Rückmeldung gegeben hätten.
Wie berichtet, sieht der Gesetzgeber nach einer Gesetzesänderung als Entnahmezweck von Grundwasser nur noch die "Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“ vor. Darunter fällt die Sportplatzbewässerung nicht mehr. Diese seit dem 1. Januar 2022 geltende "Klarstellung" innerhalb des Gesetzestextes sei noch von der alten Landesregierung erfolgt, teilte ein Sprecher des zuständigen Minsteriums mit.
Zuvor blieben Sportvereine von den Kosten verschont, wenn sie unter der Bagatellgrenze von 280 Euro pro Jahr blieben. Und statt wie bishher 1,4 Cent sollen die Vereine nun 18 Cent pro Kubikmeter Wasser bezahlen.

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Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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