Das Finanzamt langt zu
(bc). Der Staat hat eine neue Einnahmequelle entdeckt: Behinderten-Werkstätten. Finanzämter in Niedersachsen fordern von ihnen Steuernachzahlungen in schwindelerregender Höhe. Bis zu 500.000 Euro sollen einzelne Werkstätten an nachträglicher Mehrwertsteuer berappen.
Bislang haben sieben Werkstätten in Niedersachsen rechtsfähige Bescheide erhalten. Auch auf die vom Deutschen Roten Kreuz betriebenen Schwinge Werkstätten in Stade und die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg, die u.a. Werkstätten in Buchholz, Winsen und Tostedt betreibt, kommen diese Forderungen zu. Am Freitag, 17. Juli, wollen sie deswegen gemeinsam mit weiteren Teilnehmern in Verden dagegen demonstrieren.
„Allein für die vergangenen fünf Jahre sind es rund 300.000 Euro, die wir an Steuerschuld und Strafzins bezahlen müssten. Anfangs dachten wir noch: Da kann es sich nur um einen Irrtum handeln“, sagt Ulrich Tipke, Leiter der Schwinge Werkstätten. War aber kein Irrtum!
Zum Hintergrund: Bereits 2007 änderte das Bundesfinanzministerium eine Regelung bei der Umsatzsteuer, die das Steuerprivileg für Behindertenwerkstätten kippen könnte. Statt sieben Prozent Mehrwertsteuer sollen auf erbrachte Dienstleistungen in verschiedenen Werkstattbereichen die üblichen 19 Prozent bezahlt werden. Bis 2014 interessierte sich kein Finanzamt für den geänderten Erlass.
Jetzt plötzlich fordert der Fiskus bei Betriebsprüfungen den höheren Steuersatz - und das sogar rückwirkend bis ins Jahr 2007. „Wir können von unseren Werkstattkunden aber nicht nachträglich 19 statt sieben Prozent fordern“, erklärt Tipke.
Für ihn und seine Kollegen bedeutet das: Das Geld kann nur von den Werkstattbeschäftigten erwirtschaftet werden. Das heißt wiederum: Die gesetzlich geforderten Lohnrücklagen müssten geplündert werden. Und damit geht es direkt ans Portmonee der behinderten Angestellten. Im Stader Fall wären das bei einer Lohnsumme im Jahr von etwa einer Million Euro 30 Prozent, die vom Gehalt der Beschäftigten abgezwackt werden müssten.
„Das ist eine Frechheit“, findet Murat Mollaalioglu, Vorsitzender des Werkstattrates in Stade. Für ihn bedeutet das: Statt 300 hätte er nur 200 Euro in seiner Lohntüte - bei einer 38,5 Stunden Woche.
„Das ist moralisch sehr kritisch“, sagt Tipke. Ihm stellt sich die Kernfrage: „Inwieweit will eine Gesellschaft Sonderrabatte auf Arbeiten in Werkstätten gewähren?“ Die sieben Prozent Mehrwertsteuer-Regelung galt jahrzehntelange auf Produkte und Dienstleistungen, die aus Behinderten-Werkstätten stammten. Sie sollte die Werkstätten konkurrenzfähig auf dem freien Markt machen. „Wenn unsere Dienstleistungen künftig teurer werden, muss man abwarten, wie attraktiv sie noch für die Kunden sind“, sagt Tipke.
Bei der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gehen derzeit die Betriebsprüfer durchs Haus. Über die genaue Höhe der Steuerschuld wollte Geschäftsführer Ernst-Albrecht von Moreau keine Auskunft geben. Aber auch sie dürfte im mittleren sechsstelligen Bereich liegen. Moreau: „Wir brauchen zukünftig einfach Rechtssicherheit.“
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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