Drohnen zur Rehkitzrettung 2026
Anträge können ab sofort gestellt werden

Per Drohne können Rehkitze im Feld gesichtet und gerettet werden | Foto: Rolfes
  • Per Drohne können Rehkitze im Feld gesichtet und gerettet werden
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung. Ab sofort und bis zum 30. Juni 2026 können eingetragene Vereine einen Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Mit insgesamt 2,1 Millionen Euro unterstützt das BMLEH die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.

Was wird gefördert?

Pro Verein wird eine Drohne mit maximal 3.000 Euro bezuschusst. Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2025 bleiben bei der Förderentscheidung 2026 unberücksichtigt.

Ab diesem Jahr dürfen die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen darüber hinaus zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden, sofern dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden geschieht.

Die neuen, flugbereiten Drohnen müssen für den Zweck der Rehkitzrettung geeignet sein und folgende Anforderungen erfüllen:
- mit einer Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera ausgestattet sein,

- eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten,

- eine Home-Return-Funktion besitzen sowie

- die CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können.

Wer kann Förderung beantragen?

- eingetragene Kreisjagdvereine,
- Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins,  zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören, und
- andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren primäre Aufgaben ihrer Satzung nach die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Stichtage für Antragsverfahren: 30. Juni und 30. September 2026

Das Antragsverfahren wird ausschließlich online über das Förderportal des Bundes durchgeführt.

Die Förderanträge können bis 30. Juni 2026 bei der BLE gestellt werden. Als Anhang sind die aktuelle Vereinssatzung, ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und bei Bedarf Vollmachten im PDF-Format hochzuladen. Wichtig: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen die Antragsteller mit der Beschaffung der Drohne beginnen.
Anschließend ist bis zum 30. September 2026 der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag bei der BLE über das Förderportal des Bundes einzureichen. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten die Vereine, spätestens bis 31. Dezember 2026, die Auszahlung.

Alle Informationen zum Antragsverfahren und der Zugang zum Förderportal des Bundes stehen unter www.ble.de/rehkitzrettung bereit.
Bei Fragen ist die BLE per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de oder telefonisch unter Tel. 0228 6845-3167 zu erreichen.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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