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Landschaftsschutz im Naturschutzgebiet Mittleres Estetal: Soll hier die Katze im Sack verkauft werden?

Landschaftsschutz statt Naturschutz: die Este auf Höhe 
der Breitensteiner Allee bei Hollenstedt Foto:  mi
  • Landschaftsschutz statt Naturschutz: die Este auf Höhe
    der Breitensteiner Allee bei Hollenstedt Foto: mi
  • hochgeladen von Mitja Schrader

mi. Landkreis. Über das Naturschutzgebiet Mittleres Estetal wird derzeit im Landkreis kontrovers diskutiert. Die Ausweisung des Gebiets ist eine EU-Vorgabe. Es erstreckt sich links und rechts der Este von Moisburg bis Bötersheim auf 477 Hektar. Stein des Anstoßes waren vor allem die vielfältigen Einschränkungen, die Privatleute, Forst- und Landwirte betreffen. Im Kreistag gab es jetzt überraschend eine Kehrtwende. Mit großer Mehrheit folgten die Politiker einem CDU-Antrag, drei besonders umstrittene Flächen statt als Naturschutzgebiet (NSG) als Landschaftsschutzgebiet (LSG) auszuweisen. Kritiker sagen, damit wird dem Bürger bewusst Sand in die Augen gestreut, denn die Einschränkungen werden die gleichen sein.
Konkret geht es um eine Esteinsel, eine Waldweide bei Bötersheim sowie die Breitensteiner Allee in Hollenstedt. Per Kreistagsbeschluss sollen diese Flächen jetzt nicht als Naturschutz, sondern als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Die fachliche Grundlage für diese Entscheidung liefert eine erstaunliche Kehrtwende in der Kreisverwaltung.
Hintergrund: Bisher lehnte die Kreisverwaltung eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ausnahmslos ab. Auf unzähligen Infoveranstaltungen argumentierte der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde und fachliche „Architekt“ des Naturschutzraums „Mittleres Estetal“, Detlef Gumz, dass eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet sowohl aus Naturschutz- als auch aus juristischen Gründen fragwürdig und rechtsunsicher sei. Noch Ende November steht in der Beschlussempfehlung für den Fachausschuss: „Die durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass es sowohl rechtlich als auch fachlich geboten ist, das Teilgebiet vollständig als Naturschutzgebiet (NSG) zu sichern.“ Weiter heißt es dort, dass ein von der Verwaltung bestellter Fachanwalt diese Auffassung teile.
Offenbar lag er falsch. Auch die ausführliche Vorarbeit der Unteren Naturschutzbehörde war demnach komplett überflüssig. Denn quasi auf Antrag der CDU/WG-Fraktion vollzieht man im Kreishaus eine erstaunliche Neubewertung. Auf der jüngsten Sitzung des Kreistages wurde der Politik eine neue Karte des Gebiets präsentiert, konform zum CDU/WG-Antrag zeigte sie die umstrittenen drei Flächen plötzlich als Landschaftsschutzgebiete (LSG). Vermeintlich ein großer Erfolg für betroffene Bürger. Denn im Gegensatz zu klassischen NSGs ist der Schutzstatus eines herkömmlichen LSG niedriger angesiedelt. Kritiker - darunter die Fraktion der Grünen sowie Kreistagsmitglied Matthias Westermann (SPD) - halten diese Entscheidung allerdings für fragwürdig. Westermann hat sich deswegen sogar mit einer ausführlichen Analyse der juristischen Hintergründe an alle Kreistagsmitglieder gewandt. Folgt man Westermann - und auch der bisherigen Argumentation der Unteren Naturschutzbehörde - dann verbirgt sich hinter dem, was der Kreis als LSG verkaufen will, ein verkapptes NSG. Der Grund: Die Rechtsgrundlage für das „Mittlere Estetal“ ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Die Richtlinie schreibt bestimmte verbindliche Kriterien vor. Dabei ist es gleich, ob die Flächen durch NSG oder LSG geschützt werden. Der einzige Unterschied ist, die vorgeschriebenen Ge- und Verbote sind bei einem klassischen NSG quasi inklusive. Eine offen formulierte Generalklausel schließt sie mit ein. Nicht so beim LSG: Hier muss jedes Ver- und Gebot einzeln aufgeführt werden. Folgt man dem, was der Leiter der UNA bis zum überraschenden Kurswechsel öffentlich vertreten hat, zieht dies einen riesigen bürokratischen Aufwand nach sich. Für den Bürger bedeutet das: Auf dem was er bekommt steht zwar LSG drauf, drin ist aber eigentlich ein NSG. „Alles, was in einem NSG verboten ist, ist es auch im LSG“, erklärte dazu im Kreistag Elisabeth Bischoff (Grüne). Noch schwerer wiege aber, dass nach EU-Recht nur die Betroffenen eines NSGs Anspruch auf Entschädigungszahlungen für wirtschaftliche Ausfälle hätten.
Zugespitzt: Dem Bürger soll offenbar die „Katze im Sack“ verkauft werden.
Warum aber die Untere Naturschutzbehörde diesen Eiertanz mitmacht, darüber konnte und wollte Kreissprecher Bernhard Frosdorfer nichts sagen. Er versicherte aber: „Die Kreisverwaltung spricht hier mit einer Stimme.“ Das stimmt: Auf der ausschlaggebenden Kreistagessitzung jedenfalls war trotz der Brisanz des Themas Detlef Gumz, der Leiter der UNA, nicht anwesend, insofern sprach dort wirklich nur eine Stimme der Kreisverwaltung, nämlich die von Kreisrätin Monika Scherf. Wegen der weitreichenden Änderungen muss die Verordnung zum Naturschutzgebiet „Mittleres Estetal“ jetzt nochmal in die öffentliche Auslegung.
Die Antragssteller aus der CDU halten übrigens daran fest, dass die Einschränkungen durch das Landschaftsschutzgebiet geringer ausfielen. Dazu Willy Isermann (CDU): „In einem Landschaftschutzgebiet können wir alle weiter wirtschaften. Die Ausführungen von Herrn Westermann teilen wir nicht. Da musste sich wohl mal ein Jurist auslassen.“

Redakteur:

Mitja Schrader

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