Ochtmannsbruch
Bürgerinitiative sieht sich im Kampf gegen Windkraftanlagen bestätigt

Bürgerinnen und Bürger aus Ochtmannsbruch engagieren sich in einer Bürgerinitiative gegen die zwei im Dorf geplanten Windenergieanlagen | Foto: Filip
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  • Bürgerinnen und Bürger aus Ochtmannsbruch engagieren sich in einer Bürgerinitiative gegen die zwei im Dorf geplanten Windenergieanlagen
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Spannende Themen stehen auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Umwelt-, Bau- und Ordnungsausschusses der Samtgemeinde Hollenstedt am Montag, 15. Juni 2026, um 19 Uhr im Landhaus Drestedt, Bahnhofstraße 9. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung über die Darstellung von "Sondergebieten Windkraftanlage" und die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden. 
 
Wie berichtet, sollen im kleinen Hollenstedter Ortsteil Ochtmannsbruch zwei 250 Meter hohe Windenergieanlagen in nur 600 und 800 Metern Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden. Dagegen wendet sich die Bürgerinitiative "Gegenwind Hollenstedt". Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes will die Samtgemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorbereiten. Parallel stellt die Gemeinde Hollenstedt den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Ochtmannsbruch“ zur Schaffung von verbindlichem Planungsrecht auf.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sieht sich die Bürgerinitiative "Gegenwind Hollenstedt" in ihrer Auffassung vielfach bestätigt. Deren Angaben zufolge unterstütze nun auch der Landkreis Harburg mit seiner Eingabe die Ablehnung der Planungen.
Hinzu kommen aus Sicht der BI:

  • über 120 Unterschriften von 150 Einwohnern und über 100 Eingaben von betroffenen Anwohnern, die die Planungen ablehnen, da die Anlagen die Lebensqualität bedrohen, da sie zu hoch, zu nah und zu laut sind;
  • Schallberechnungen, die neben Flügelschlag und Getriebelärm auch deutlich hörbare Dauerbeschallung mit Frequenzen von 63 Herz – ein tiefer Brummton, der die Bausubstanz durchdringt – liefern, während nachts das Betriebsgeräusch die Grenzwerte nicht einhalten wird;
  • die Stellungnahme des BUND, der zur Erhaltung der als besonders schützenswert eingestuften Flora und Fauna in und um Ochtmannsbruch den 15-fachen Abstand der Höhe der Windkraftanlagen fordert, was 3.750 Meter bedeuten würde, statt 600 und 800 Meter;
  • die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, die 100 Meter Mindestabstand zum Wald fordern, man plant mit nur 82,70 Metern;
  • die Stellungnahme der Autobahn GmbH, die mindestens die einfache Höhe der Anlage als Mindestabstand zur Autobahn A1 aus Sicherheitsgründen fordert, geplant wird hier mit lediglich 74 Metern;
  • die Ergänzung des Landkreises Harburg, dass das Windenergiekonzept des Landkreises die vorgesehenen Standorte nicht vorsieht, der Abstand zu Siedlungen nicht eingehalten wird, es sich um keinen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung des Flächenziels Windenergie handelt und die Vorranggebietsplanung des Landkreises durch die separaten Planungen von Gemeinde und Samtgemeinde Hollenstedt behindert werden.

Fazit der BI: "Es gibt außer der rein ertragsorientierten Interessenlage von Grundstückseigentümern, Betreiber und Gemeinde Hollenstedt keine nachvollziehbare Argumentation, die die Errichtung von 250 Meter hohen Industrieanlagen in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung unter Missachtung aller Hinweise, s.o., rechtfertigt. Alle Gutachten und Eingaben bestätigen eine schützenswerte Natur sowie die Bedrohung und Vernichtung der Lebensqualität in Ochtmannsbruch.
Dass es auch anders geht, zeigt man in Heidenau. Im Unterschied zu Hollenstedt finden in Heidenau erste Gespräche wegen des dortigen Vorranggebietes Windenergie statt. Hier sucht man unter Einbeziehung der Heidenauer Wohnbevölkerung und unter Beteiligung des angrenzenden Ochtmannsbruchs nach Kompromissen und nimmt die vorgebrachten Argumente ernst."

Gemeinde stellt sich gegen bis zu 266-Meter-Windräder

Einige weitere Themen:

Gewerbe und Wohnbebauung in Hollenstedt

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde soll u.a. für die Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und einer Verkehrsfläche für eine innerörtliche Entlastungsstraße in der Gemeinde Hollenstedt geändert werden. Die neue gewerbliche Entwicklung soll an die bestehenden Gewerbegebiete anbinden sowie an die vorhandene Erschließungsstraße und die Autobahnanschlussstelle Hollenstedt.
Im Norden des Geltungsbereiches soll eine kleinere Fläche zwischen dem Bahndamm der ehemaligen Bahnstrecke Hollenstedt-Harsefeld und der Moisburger Straße entsprechend der angrenzenden Bereiche als „Gemischte Baufläche“ dargestellt werden. Als Puffer zwischen den gewerblichen Bauflächen und den Wohnbauflächen soll eine großzügige Grünzone im Bereich des Hofstedter Berges ausgewiesen werden.

Uwe Rennwald, Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister von 2006 bis 2013, bei einer Rathaus-Begehung mit dem WOCHENBLATT im Jahr 2009. Er hatte schon damals die Raumsituation in dem ehemaligen Volksbank-Gebäude bemängelt. Selbst im Tresor lagen Akten  | Foto: bim
  • Uwe Rennwald, Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister von 2006 bis 2013, bei einer Rathaus-Begehung mit dem WOCHENBLATT im Jahr 2009. Er hatte schon damals die Raumsituation in dem ehemaligen Volksbank-Gebäude bemängelt. Selbst im Tresor lagen Akten
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Rathaus der Samtgemeindeverwaltung

Die Diskussion um einen Neubau des Samtgemeinde-Rathauses ist eine NeverEnding Story mit wechselnden Protagonisten. Über einen Neubau bzw. die Sanierung des bestehenden Samtgemeinde-Rathauses im früheren Volksbank-Gebäude an der Ecke Hauptstraße/Tostedter Straße (L141) wird seit dem Jahr 2008 in Hollenstedt diskutiert, weil die Bediensteten unter widrigen Bedingungen in dem Bau von 1966 arbeiten. Zwei Samtgemeinde-Bürgermeister haben sich daran buchstäblich "die Zähne ausgebissen". Eine erste Schätzung der Sanierungskosten ging 2008 in einem Gutachten von rund 80.000 Euro aus. 2019 ging es um einen Neubau, für den mehrere Standorte diskutiert wurden, und Kosten von rund 2,6 Millionen Euro.
 
In der jetzigen Fachausschussitzung geht es um die aktuelle Entwicklung und Abstimmung des weiteren Vorgehens. Ein Neubau ist offensichtlich unumgänglich. Die Verwaltung schlägt zunächst eine interfraktionelle Arbeitsgruppe vor, die Überlegungen bündeln, den Raumbedarf und das Nutzungskonzept konkretisieren, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und den politischen Gremien anschließend eine Entscheidungsgrundlage vorlegen soll. Die sich hieraus ergebenden Investitionskosten sollen im nächsten Doppelhaushalt 2027 / 2028 berücksichtigt werden.

Für das Freibad Hollenstedt soll ein Gesamtkonzept als Vorbereitung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Dorfentwicklung erstellt werden.
Bezogen auf die Grundschule Hollenstedt geht es um eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer neuen Grundschule oder ersatzweise der Sanierung der bestehenden Grundschule.

Alle Texte zu "Gegenwind Hollenstedt“
Bürgerinnen und Bürger aus Ochtmannsbruch engagieren sich in einer Bürgerinitiative gegen die zwei im Dorf geplanten Windenergieanlagen | Foto: Filip
Fledermäuse wie diese Zwergfledermaus fühlen sich in Ochtmannsbruch wohl. Gemäß einem Gutachten besteht wegen der hohen Flugaktivität der Tiere ein hohes Kollisionsrisiko bei beiden Windenergieanlagen | Foto: bim
Uwe Rennwald, Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister von 2006 bis 2013, bei einer Rathaus-Begehung mit dem WOCHENBLATT im Jahr 2009. Er hatte schon damals die Raumsituation in dem ehemaligen Volksbank-Gebäude bemängelt. Selbst im Tresor lagen Akten  | Foto: bim
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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