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Seniorin (†88) misshandelt: Buxtehuder Schöffengericht verurteilt Pfleger zu dreieinhalb Jahren Haft

Gerade ältere Menschen sind oft auf Fürsorge und Hilfe angewiesen | Foto: DAK
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jd. Buxtehude/Horneburg. Ein Altenpfleger (37) soll eine Heimbewohnerin (†88) mit Schlägen traktiert haben - so heftig, dass eine gerichtsmedizinische Gutachterin Verletzungen am Kopf, Blutungen im Mund sowie Hämatome am ganzen Körper diagnostizierte. Das Schöffengericht in Buxtehude verurteilte den Mann jetzt wegen schwerer Misshandlung Schutzbefohlener zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Der Pflegehelfer, der zuvor Zeitsoldat und dann Rettungssanitäter war, ist bereits einschlägig vorbestraft - unter anderem wegen schwerer Körperverletzung.

Zur Anklage gekommen ist eine Tat aus dem Januar 2016: Die Tochter der alten Dame hatte ihre Mutter weinend, zitternd und aus dem Mund blutend in deren Zimmer in einem Horneburger Seniorenheim vorgefunden. Da die Seniorin den Pfleger der Misshandlung bezichtigte, rief die Pflegedienstleiterin neben dem Rettungsdienst auch die Polizei. Im Krankenhaus wurde die Frau von der Gutachterin untersucht. Auf deren Aussagen sowie den dabei gemachten Fotos gründete die Staatsanwaltschaft ihre Anklage. Demnach sind die Verletzungen eher auf Schläge statt auf Stürze zurückzuführen.

Die Seniorin sei wohl gestürzt, hatte nämlich der Angeklagte zu seiner Verteidigung ins Feld geführt. Er bestritt, der Frau etwas angetan zu haben. Sie habe keine Verletzungen aufgewiesen, als er das Zimmer verlassen habe. Doch dieser Version wollte das Gericht keinen Glauben schenken. Während der Verteidiger Freispruch forderte, legte Richter Erik Paarmann bei seinem Urteil noch drei Monate auf das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß drauf. In seiner Begründung bezeichnete er die Aussage des Opfers als äußerst detailliert und glaubwürdig.

Das Gericht folgte der Einschätzung der Gutachterin, wonach eine Demenz auszuschließen sei: Die zu Protokoll gegebene Schilderung des Geschehens durch die Seniorin lasse darauf schließen, dass sie geistig noch völlig rege war. Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten auch vorgeworfen, sein Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Dafür reichten die Beweise letztlich nicht aus.

Der Verurteilte, dem fristlos gekündigt wurde, muss nicht nur in Haft, sondern auch 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Geld erhalten die Angehörigen, denn die Seniorin ist inzwischen verstorben. Deren Tod steht aber nicht im Zusammenhang mit der Tat.

Rechte pflegebedürftiger Menschen werden laut Studien häufig missachtet

"Solch ein Fall massiver Gewalt wie in Horneburg ist glücklicherweise noch immer die große Ausnahme", sagt Dr. David Kröll von der "Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen" (BIVA). Allerdings gebe es sicher eine höhere Dunkelziffer, so Kröll: "Viele Vorkommnisse werden vertuscht." Sein Verein, der sich für die Belange pflegebedürftiger Personen stark macht, betrachtet die Situation im Pflegewesen kritisch: Nicht zuletzt die hohe Arbeitsbelastung führt laut Knöll dazu, dass Personal übergriffig wird.

Mit dem Thema Gewalt und Misshandlungen in Pflegeheimen befasste sich unlängst auch das Institut für Menschenrechte. In der Studie "Menschenrechte in Pflegeheimen" verweist das Institut auf Berichte von Experten: Diese würden nahelegen, "dass Gewalt, Vernachlässigung und erniedrigende Behandlung noch immer regelmäßig in deutschen Pflegeheimen anzutreffen" sei.

Erst in der vergangenen Woche hat das "Zentrum für Qualität in der Pflege" (ZQP) die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, wonach jeder dritte Mitarbeiter eines Pflegeheimes von regelmäßigen Situationen berichtet, in denen die Rechte Pflegebedürftiger missachtet werden. „Gewalt fängt nicht erst beim Schlagen an. Misshandlung alter und pflegebedürftiger Menschen kann viele Gesichter haben“, erklärt ZQP-Vorstand Dr. Ralf Suhr. Dazu zählt auch strukturelle Gewalt wie Vernachlässigung, Verweigerung von Hilfe und Unterstützung sowie Erniedrigung durch respektlose Behandlung. Immerhin 18 Prozent des Pflegepersonals hat laut Umfrage mitbekommen, dass Kollegen einen Heimbewohner "körperlich grob angefasst" haben.

KOMMENTAR: Was dürfen alte Menschen kosten?

Es wäre verkehrt, die vor dem Buxtehuder Schöffengericht verhandelte Tat als traurigen Einzelfall abzutun. Solche Straftaten sind nur die Spitze eines Eisberges, der in der Altenpflege immer größere Dimensionen annimmt. Die Umfrage des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) macht deutlich, dass dringend Handlungsbedarf besteht: Wenn schon ein Drittel des Pflegepersonals zugibt, dass die Rechte Pflegedürftiger missachtet werden, dann sollten bei den Verantwortlichen die Alarmglocken schrillen.

Es geht letztlich um eine grundsätzliche Frage: Wieviel will es sich unsere Gesellschaft kosten lassen, Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, in Würde und Anstand alt werden zu lassen? Bisher stand dafür zu wenig Geld zur Verfügung - mit der Folge, dass in vielen Seniorenheimen und Pflegediensten ein immenser Kostendruck herrscht. Daher kann nicht mehr Personal eingestellt werden. Die Pflegerinnen und Pfleger arbeiten unter Zeitdruck und werden für ihren harten Job oftmals nicht angemessen bezahlt. Das schürt Unzufriedenheit und Ärger, der dann an den Schwächsten, den alten Menschen, ausgelassen wird.

In der ZQP-Umfrage zeigt das Pflegepersonal selbst die Lösung auf: 96 bzw. 76 Prozent der Befragten gaben an, dass nach ihrer Auffassung die Rechte Pflegebedürftiger besser gewahrt werden, wenn es mehr bzw. besser ausgebildete Mitarbeiter gibt. Doch hier sind letztlich Gesetzgeber und Krankenkassen gefordert: Solange Pflegeleistungen gedeckelt werden, wird sich die Situation nicht bessern. Ich bin skeptisch, ob die Pflegereform wirklich etwas bringt und die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade nicht bloß ein Etikettenschwindel ist.

Jörg Dammann

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Jörg Dammann aus Stade

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