Geflügelpest unter Kontrolle
Stallpflicht gilt weiterhin im Landkreis Harburg

Nach Ausbruch des Geflügelpest in einem Betrieb mit Gänsen und Enten gilt für Geflügel im Landkreis Harburg aktuell Stallpflicht  | Foto: bim
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bim. Landkreis. Der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Harburg in einem Geflügelbetrieb in Wistedt (Samtgemeinde Tostedt) mit rund 35.000 Enten und Gänsen ist nach Angaben des Landkreises Harburg derzeit unter Kontrolle. Die umfangreichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zur Eindämmung der aviären Influenza, die das Kreisveterinäramt in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie den Nachbarkreisen Rotenburg und Heidekreis ergriffen hat, seien bisher erfolgreich. Die Gefahr sei jedoch nicht gebannt, das Kreisveterinäramt beobachte die Lage weiterhin sehr genau und sei darauf vorbereitet, weitere Maßnahmen zu ergreifen, sollten in den nächsten Tagen weitere Ausbrüche festgestellt werden.
Betroffene Herde
tierschutzgerecht getötet

Die vom Ausbruch der Geflügelpest betroffene Herde sei am Donnerstag tierschutzgerecht getötet, deren Weide mit Kalk desinfiziert worden. Auch sämtliche Gerätschaften einschließlich der Zäune seien desinfiziert worden.
Von allen anderen Tieren, die von dem Wistedter Betrieb gehalten werden, seien Proben genommen worden, das testende Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES teilte dem Kreisveterinäramt mit, dass diese alle negativ ausgefallen seien. Weitere Tiere müssten damit aktuell nicht getötet werden.
In den kommenden Tagen und Wochen würden die Tierbestände des Betriebs durch die Amtstierärzte der Kreisverwaltung weiter engmaschig kontrolliert und regelmäßig beprobt. Ebenso würden die für die Weiden sowie die Hofstelle des Wistedter Betriebs angeordneten strengen Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert.
Parallel startete am Freitag eine Untersuchung aller Geflügelbetriebe mit mehr als 50 Tieren, die sich innerhalb der vom Landkreis angeordneten Schutzzone im Radius von drei Kilometern um den Betrieb in Wistedt befinden. Diese Untersuchung soll in dieser Woche auch auf Geflügelbetriebe und Tierbestände innerhalb der von der Kreisverwaltung angeordneten Überwachungszone von zehn Kilometer Radius um den Betrieb ausgeweitet werden.
Ermittlungen laufen zur
Herkunft des Geflügelpestvirus

Außerdem laufen aktuell epidemiologische Ermittlungen, um festzustellen, wie das Geflügelpestvirus in den Bestand gelangte sowie ob und wohin es verbreitet wurde.
Die negativ auf die Geflügelpest getesteten Enten- und Gänse des Wistedter Betriebs wurden in Ställen untergebracht. Außerdem durfte der Betrieb nach den negativen Testergebnissen die geplante Schlachtung seiner Masttiere unter tierärztlicher Überwachung wieder aufnehmen.
Wegen des weiterhin sehr hohen Risikos für alle Hausgeflügelbestände im Kreisgebiet gilt seit vergangenem Mittwoch Stallpflicht für Betriebe im Landkreis Harburg. Um den Ausbruchsbetrieb herum wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, in denen strenge Schutz und Überwachungsmaßnahmen – auch für private Geflügelbesitzer mit Hobbyhaltungen – gelten.

Die Regeln für die kreisweite Stallpflicht sowie Karten der beiden Schutz- und Überwachungsszonen stehen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg, Tierschutz/Tierseuchen, unter Tel. 04171-693466 oder per E-Mail an Tiergesundheit@LKHarburg.de.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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