Fronten sind weiter verhärtet

Hoffen auf ein baldiges Ende des Gerichtsverfahrens (v. li.): die "Waldklause"-Inhaber Thomas und Doris Vick mit ihrem Anwalt Jürgen Hennemann
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ce. Garlstorf. Gut anderthalb Jahre ist es her, dass das ein Feuer den Dachstuhl des weit über die Kreisgrenzen hinaus beliebten Ausflugslokals "Waldklause" in Garlstorf zerstörte. Das Restaurant musste neu aufgebaut werden und öffnete im Juni 2012 wieder seine Pforten. Im Rechtsstreit um die Schadensregulierung zwischen den Inhabern Thomas und Doris Vick auf der einen und der VGH-Versicherung auf der anderen Seite sind die Fronten aber weiterhin verhärtet. Das wurde jetzt bei einem Ortstermin mehr als deutlich.
Kurzer Rückblick: Vom Ehepaar Vick beauftragte Sachverständige und Architekten hatten die Kosten für einen Wiederaufbau der "Waldklause" mit rund 820.000 Euro veranschlagt. Der Grund: Die Baubehörden haben für das etwa 1908 errichtete Haus keinen Bestandsschutz gewährt, weshalb beim Wiederaufbau heute geltende architektonische und technische Standards erfüllt werden mussten. Die VGH hat bislang jedoch lediglich 309.000 Euro gezahlt, weshalb die Familie Vick vor dem Landgericht Lüneburg gegen die Versicherung auf eine angemessene Schadensregulierung klagt.
"Der von der VGH gezahlte Betrag liegt noch unter der ursprünglichen Bewertung ihres eigenen Gutachters", bemängelte Jürgen Hennemann, die Vicks vertretender Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Buchholz, jetzt beim Ortstermin. Der Gutachter habe - so Hennemann - kurz nach dem Brand im Oktober 2010 lediglich ein paar Schadens-Eckdaten zusammenfasst. Der nicht bestehende Bestandsschutz für das Gebäude und die daraus resultierenden Mehrkosten bei einem Neuaufbau seien aber ebenso wie berechtigte Schadensansprüche ignoriert worden.
Der VGH-Gutachter erklärte, er habe den fehlenden Bestandsschutz und die damit verbundenen Kosten berücksichtigt. Die Frage des Gutachters vom Landgericht, auf Basis welcher konkreter Daten er zu seinem Ergebnis für die Schadensregulierungs-Summe gekommen sei, konnte der VHG-Mann nicht beantworten, da er die erforderlichen Unterlagen nicht zur Hand hatte.
"Wir gehen davon aus, dass sich dem Gerichtsgutachter damit die Unzulänglichkeiten der Expertise der VGH erschlossen haben", so Jürgen Hennemann gegenüber dem WOCHENBLATT. "Der Gutachter wird seine Bewertung des Falles in Kürze dem Gericht vorlegen, damit das Verfahren möglichst bald ein Ende hat." Hennemann kritisiert, die VGH arbeite mit "Gefälligkeitsgutachten".
"Über inhaltliche Details laufender Rechtsverfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht, begrüßen aber, dass der Vorgang juristisch geprüft und geklärt wird", erklärte VGH-Sprecherin Chris M. Förster auf WOCHENBLATT-Anfrage. "Wir sind zuversichtlich, dass das Landgericht Lüneburg ein sachgerechtes, objektives Urteil fällen wird." Einen Verhandlungstermin vor Gericht gebe es - so Förster - derzeit noch nicht.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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