Landkreis Harburg
Wurfattacken von Autobahnbrücken - Anklage wegen versuchten Mordes

Die beiden Beschuldigten sollen mehrfach schwere Gegenstände von Autobahnbrücken geworfen haben | Foto: Montage: olb / MSR
  • Die beiden Beschuldigten sollen mehrfach schwere Gegenstände von Autobahnbrücken geworfen haben
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Nach mehrere Wurfattacken von Autobahnbrücken hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg jetzt Anklage erhoben gegen einen 32-jährigen und einen 22-jährigen Mann, u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in einer Mehrzahl von Fällen, u.a. an der A7 bei Seevetal.

Den beiden Männern wird vorgeworfen, an mehreren Tagen Ende Mai/Anfang Juni dieses Jahres jeweils in den Abendstunden oder in der Nacht massive Gegenstände, etwa Warnbaken-Füße, eine Betonplatte, Steine und einen Baumstamm, von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn, zum Teil auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen zu haben. Durch die Taten kam es zu Sach- und geringgradigeren Personenschäden, glücklicherweise nicht zu Todesfällen.

Die Angeschuldigten sollen bei ihren Taten zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es zu Unfällen mit Verletzten und sogar zu tödlichen Unfällen kommen würde. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die Männer mit gemeingefährlichen Mitteln aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gehandelt. Sie hätten offenbar nach den Taten als technische oder medizinische Ersthelfer auftreten und dadurch ihr Selbstwertgefühl steigern wollen. Daher wirft die Staatsanwaltschaft ihnen für alle Taten versuchten Mord (§ 211 StGB) vor.

Die beiden Angeschuldigten sind in acht Fällen angeklagt - für Taten:

  • am 12. Mai 2025 an der A1 in Elsdorf (Kreis Rotenburg/Wümme) sowie an der A 29 im Bereich Großenkneten,
  • am 1. Juni 2025 an zwei Brücken über die A 71,
  • in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2025 an zwei Stellen an der A7 in den Bereichen Seevetal (Landkreis Harburg) und Soltau (Heidekreis)
  • sowie am Abend des 3. Juni 2025 an der A1 erneut im Landkreis Rotenburg/Wümme.

Dem 22-Jährigen werden darüber hinaus entsprechende Taten

  • am 16. Mai 2025 an der A7 in Schwarmstedt (Heidekreis) und
  • am 5. Juni 2025 an der A4 in Eisenach (Thüringen),
  • Dem 32-jährigen eine gleichgelagerte Tat am 31. Mai 2025 an der A 73 bei Eggolsheim zur Last gelegt.

Beide Angeschuldigte befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Soltau bereits seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hat mit Anklageerhebung Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. Gleichwohl gilt weiterhin der Grundsatz, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zur Info:

§ 211 StGB (Mord) lautet:

„(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
  • einen Menschen tötet.“

Nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB kann der Versuch milder bestraft werden als die vollendete Tat, dabei an Stelle einer angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche von nicht unter drei Jahren treten.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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